Belastung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Arbeitspsychologie
Buchführung
Die Eintragung eines Buchungspostens im Soll eines Kontos („belasten”). Das zu belastende Konto steht im Buchungssatz der doppelten Buchführung an erster Stelle, z.B. Kassakonto an Warenverkaufskonto (Belastung Kasse).
Gegensatz: Gutschrift.
Grundstücksrecht
In Abt. 2 und 3 des Grundbuchs eingetragene Rechte eines Dritten an einem Grundstück; in Abt. 2 Beschränkungen des Eigentums wie Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch; in Abt. 3 die häufigeren Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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