Priorität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Recht
Rechtsgrundsatz, dass ältere Rechte vor später entstandenen den Vorrang genießen.
1. Sachenrecht: Die Reihenfolge der Rechte einer Abteilung des Grundbuchs richtet sich i.Allg. nach dem Eintragungsdatum, der Rang eines Pfandrechts nach dem Zeitpunkt der Pfändung etc.
2. Gewerblicher Rechtsschutz: Prioritätsrecht.
3. Wertpapierrecht: Vorzugsrecht
(1) einer bestimmten Gattung von Aktien (Vorzugsaktien) bei Verteilung des Reingewinns, des AG-Vermögens oder sonstiger Rechte oder
(2) von Schuldverschreibungen (Vorzugsobligationen), auch bez. der Sicherstellung der Schuldforderungen.
Produktionsplanung
1. Allgemein: Vorrangregelung zur Auswahl von wartenden Transaktionen zur Abfertigung an Abfertigungseinheiten, z.B. Fifo, Lifo.
2. Reihenfolgeplanung: Prioritätsregeln.
Gewerblicher Rechtsschutz
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