Direkt zum Inhalt

stille Rücklagen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Charakterisierung
    2. Bilanzierung

    stille Reserven.

    Charakterisierung

    1. Begriff: nicht aus der Bilanz ersichtliche Teile des Eigenkapitals einer Unternehmung. Sie entstehen durch Unterbewertung von Aktiva und/oder Nichtaktivierung aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände und/oder Verzicht auf mögliche Zuschreibungen und/oder Überbewertung von Passiva.

    2. Möglichkeiten der Bildung von stiller Rücklagen:
    (1) zwangsläufige Bildung (z.B. durch Preisschwankungen, Geldwertveränderungen die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht berücksichtigt werden dürfen;)
    (2) durch Ausnutzung von Ermessensspielräumen;
    (3) aufgrund von Schätzfehlern, z.B. bei Abschreibungen oder Rückstellungen;
    (4) aufgrund willkürlicher Bildung.

    3. Folge der Bildung stiller Rücklagen ist, dass der Gewinn bzw. das Eigenkapital geringer erscheinen als es der Wirklichkeit am Bilanzstichtag entspricht.

    4. Auflösung von stillen Rücklagen: erfolgt durch den betrieblichen Prozess im Zeitablauf, durch Gewinnrealisation oder Übergang zu normaler Bewertung; mitunter werden durch die bewusste Auflösung Verluste gedeckt und nicht ausgewiesen.

    5. Beurteilung: Bildung und spätere Auflösung der stillen Rücklagen sind ständig in der Diskussion, da Möglichkeit der Gewinnverschiebung und -beeinflussung (bes. hinsichtlich der Dividendenpolitik) und damit Rückwirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Der ausgewiesene Gewinn als Kennzahl wird problematisch, denn für den Aktionär und jeden Außenstehenden ist nicht zu ersehen, ob Gewinn in dieser Höhe effektiv erzielt wurde oder als manipulierte Größe durch Bildung bzw. Auflösung stiller Rücklagen erzielt ist. Übermäßige Dotierung der stillen Rücklagen ist Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit, während „normale stille Rücklagen “ der kaufmännischen Vorsicht (sog. Bilanzvorsicht) und dem im Handelsrecht verankerten Gläubigerschutz entsprechen.

    Vorteile: Ausgleichsmöglichkeit bei wirtschaftlichen Schwankungen; Aufbringung von Kapital mittels Selbstfinanzierung; Steuerstundungseffekt, ggf. Steuerersparnis infolge Steuerprogression.

    Bilanzierung

    1. Zwangsrücklagen: entstehen durch handelsrechtliche Aktivierungsverbote ferner durch handelsrechtliche Bewertungsgebote (z.B. das Verbot, in der Handelsbilanz die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen zu überschreiten, auch wenn der Tageswert höher ist; im Einzelnen Bewertung).

    2. Ermessensrücklagen: entstehen durch Ausnutzung der im HGB im Hinblick auf das Vorsichtsprinzip eingeräumten Bilanzierungs- und Bewertungsspielräume (z.B. keine Aktivierung bei Aktivierungswahlrecht; Bewertung von Vermögensgegenständen an der Bewertungsuntergrenze).

    3. Willkürrücklagen: entstehen durch absichtliches Überschreiten der im HGB eingeräumten Ermessensspielräume (z.B. die willkürliche Überbewertung von Rückstellungen; die Nichtaktivierung aktivierungspflichtiger Vermögensgegenstände; die Passivierung fiktiver Schulden).

    4. Schätzungsrücklagen: Sie sind eine Folge unvollkommener Voraussicht bei der Berücksichtigung zukünftiger Einflüsse auf die Wertansätze (z.B. die irrtümlich zu kurz geschätzte Nutzungsdauer bei der Bemessung von Abschreibungen; die irrtümliche Unterbewertung zweifelhafter (dubioser) Forderungen).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "stille Rücklagen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap stille Rücklagen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stille-ruecklagen-46836 node46836 stille Rücklagen node31208 Abschreibung node46836->node31208 node43179 Rückstellung node46836->node43179 node33703 Gewinn- und Verlustrechnung ... node31208->node33703 node38788 Niederstwertprinzip node31208->node38788 node30077 Aufwendungen node43179->node30077 node49393 Verschmelzung node49393->node46836 node41970 Rationalisierung node49393->node41970 node45931 Squeeze-out node49393->node45931 node44905 Rücklagen node44905->node46836 node44905->node43179 node31477 Bilanz node44905->node31477 node34982 Eigenkapital node44905->node34982 node44225 qualifizierte Mehrheit node44225->node49393 node32782 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ... node28473 Anlagevermögen node38061 Kapital node38061->node43179 node38061->node44905 node34982->node43179 node36395 Imparitätsprinzip node36395->node43179 node27867 Bruttoinlandsprodukt (BIP) node27867->node31208 node43215 sonstige betriebliche Aufwendungen node43215->node31208 node38788->node46836 node38788->node32782 node38788->node28473 node38788->node36395
    Mindmap stille Rücklagen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stille-ruecklagen-46836 node46836 stille Rücklagen node31208 Abschreibung node46836->node31208 node43179 Rückstellung node46836->node43179 node38788 Niederstwertprinzip node38788->node46836 node49393 Verschmelzung node49393->node46836 node44905 Rücklagen node44905->node46836

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete