Selbstfinanzierung
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Begriff/Arten
interne Eigenfinanzierung, bei der die Finanzierung durch einbehaltene Gewinne (Gewinnthesaurierung) erfolgt. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch Ansammlung von Gewinnen auf dem Kapitalkonto, bei Kapitalgesellschaften durch Bildung von Gewinnrücklagen (offene Selbstfinanzierung); auch z.B. durch die Unterbewertung von Aktiva (stille Reserven) und die Überbewertung von Passiva (stille Rücklagen) möglich (stille Selbstfinanzierung).
Vorgehensweise
1. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Die einbehaltenen Gewinne müssen in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen werden; sie erhöhen das Kapitalkonto.
2. Bei Kapitalgesellschaften: Die einbehaltenen Gewinne sind in den Bilanzposten „Gewinnrücklagen“ einzustellen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Gewinne einbehalten oder ausgeschüttet werden, treffen die Gesellschafter. Bei der AG können Vorstand und Aufsichtsrat unter bestimmten Bedingungen bis zur Hälfte des Jahresüberschusses ohne Zustimmung der Aktionäre in Gewinnrücklagen einstellen (§ 58 AktG). Über die Verwendung des verbleibenden Restes entscheidet die Hauptversammlung. Das durch Selbstfinanzierung gewonnene Kapital führt bei unverändertem Nominalkapital zu einem höheren Kurswert.
Beurteilungen
1. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Die Selbstfinanzierung ist wegen der fehlenden Emissionsfähigkeit oft die einzige Möglichkeit zur Eigenkapitalbeschaffung. Die Selbstfinanzierung beeinflusst indirekt auch den Verschuldungsspielraum.
2. Bei Kapitalgesellschaften: a) Vorteile: Die Haftungsbasis des Unternehmens wird erweitert und der Verschuldungsspielraum erhöht; die Mehrheits- und somit Herrschaftsverhältnisse im Unternehmen bleiben unverändert bestehen. Im Vergleich zur Finanzierung über neues Beteiligungskapital (Beteiligungsfinanzierung) ist die Selbstfinanzierung weit kostengünstiger, da keine Emissionskosten anfallen.
b) Nachteile: Durch die erhöhten Kurse nach durchgeführter Selbstfinanzierung wird die Fungibilität der Aktien eingeschränkt. Zugleich sinkt die Dividendenrendite der Aktie: Die Ausschüttung pro Aktie sinkt durch die Einstellung in die Gewinnrücklagen, gleichzeitig wird dadurch der Kurs erhöht. Eine Senkung des Kurses ist durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln möglich. Bei AGs birgt die Höhe der Selbstfinanzierung und die der Ausschüttung häufig Konfliktpotenzial zwischen Vorstand und Aufsichtsrat einerseits und den Eigentümern andererseits (Agency-Problem).
Vgl. auch Residualtheorie.