Eigenfinanzierung
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Finanzierung, die der Beschaffung von Eigenkapital dient. Der Kapitalüberlassungsvertrag sieht dabei erfolgsabhängige Zahlungen des Unternehmens an die (Eigen-)Kapitalgeber vor, deren Rang den Ansprüchen der Fremdkapitalgeber (Fremdfinanzierung) nachgeordnet ist. An die Stelle von Tilgungsvereinbarungen treten Vereinbarungen über Abfindungen beim Ausscheiden der Eigenkapitalgeber bzw. den Ansprüchen der Fremdkapitalgeber nachgeordnete Ansprüche auf Teile des Liquidationserlöses. Aufgrund des höheren Risikos wegen der ausgeprägten Erfolgsabhängigkeit der Zahlungen (Dividenden, Ausschüttungen, Gewinnentnahmen) fordern Eigenkapitalgeber bei der Eigenfinanzierung einen höheren Erwartungswert der Rendite als Fremdkapitalgeber.
Vgl. auch Selbstfinanzierung, Finanzierung.