Anlagenwirtschaft
Übersicht
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Inhaltsverzeichnis
Arbeitsgebiete
1. Planung und Neubau von Gebäuden.
2. Planung und Einrichtung des Maschinenparks (Gebäudelayoutplanung).
3. Verwaltung, Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung des Anlagenbestandes. Organisatorisch gehören neben den Instandhaltungswerkstätten auch Energie- und Verkehrsbetriebe des Unternehmens zur Anlagenwirtschaft. In großen Betrieben wird eine zusammenfassende Hauptabteilung mit der Anlagenwirtschaft beauftragt.
Gliederung
Die Hauptabteilung ist zweckmäßig zu gliedern nach dem Objektprinzip in Bauabteilung (Gebäude) und Maschinenabteilung (Maschinen), u.U. ergänzt durch eine koordinierende Abteilung für Anlagenplanung und Neubauüberwachung. Die Funktionen der Anlagenwirtschaft sind nur in Zusammenarbeit mit der Fertigungsleitung zu erfüllen, deren Erfordernissen die Anlagenbewirtschaftung entsprechen muss.
Arten
1. Intensive Anlagenwirtschaft: Durch laufende erhebliche Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung soll die Lebensdauer der Anlagen verlängert werden. Zweckmäßig bei langsamem technischem Fortschritt, der vorzeitiges Veralten der Anlagen unwahrscheinlich macht.
2. Extensive Anlagenwirtschaft: Instandhaltung und Instandsetzung werden vernachlässigt, die Lebensdauer so nicht verlängert; zweckmäßig bei erwartetem schnellem Veralten. Extensive Anlagenwirtschaft bedeutet häufigere Ersatzinvestitionen.
Finanzierung der Anlagen
Die Finanzierung der Anlagen kann aus eigenen und fremden Mitteln erfolgen. Bei Eigenfinanzierung können die Abschreibungsgegenwerte, die der Unternehmung jährlich zufließen, zur Finanzierung weiterer Anlagen verwendet werden; dadurch wird eine Ausweitung der Kapazität (Lohmann-Ruchti-Effekt), also Absatzsteigerung erforderlich, anderenfalls ist es eine Kapitalfehlleitung. Bei Finanzierung der Anlagen durch langfristiges Fremdkapital werden die zufließenden Abschreibungsgegenwerte i.d.R. zur Amortisation verwendet. Wenn eine alte Anlage durch eine neue ersetzt werden muss und die Abschreibungsgegenwerte für die alte Anlage nicht auf einem Bankkonto angesammelt wurden, sondern zur Finanzierung neuer Anlagen oder zur Tilgung verwendet wurden, so sind folgende Finanzierungsmöglichkeiten gegeben: Erhöhung des Eigenkapitals, Zurückhaltung von Gewinnen (Selbstfinanzierung) oder Aufnahme von langfristigem Fremdkapital. In der Praxis überschneiden sich diese Finanzierungsmöglichkeiten oft, bes. werden auch Abschreibungsgegenwerte von den Vermögenswerten, die aus der Verwendung der Abschreibungsgegenwerte der alten Anlage entstanden sind, zur Finanzierung herangezogen.