Ersatzinvestition
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Ersatz vorhandener Anlagen durch neue Investitionsobjekte. Ersatzinvestitionen umfassen Investitionen zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit (Reinvestition) oder zur Erhöhung der betrieblichen Leistungsfähigkeit (Erweiterungsinvestition bzw. Rationalisierungsinvestition).
2. Bedeutung: Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem ein bereits realisiertes Investitionsobjekt ersetzt werden soll. Die Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes kann z.B. durch die Kapitalwertmethode oder die MAPI-Methode erfolgen.
Vgl. auch Nettoinvestitionen, Nutzungsdauer.
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