Nutzungsdauer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: betriebsübliche Verwendungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Die Nutzungsdauer ist von den betriebsindividuellen Gegebenheiten (z.B. Beanspruchung) abhängig.
Vgl. auch betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, wirtschaftliche Nutzungsdauer, technische Nutzungsdauer.
2. Bedeutung: a) Bilanzierung: Nach dem Vorsichtsprinzip ist für die Höhe der Abschreibungen die Nutzungsdauer des Anlagegutes maßgebend und nicht die i.d.R. längere Lebensdauer. Vgl. auch Restnutzungsdauer.
b) Investition: In der Investitionsrechnung bestimmt die erwartete Nutzungsdauer die Länge des Planungszeitraums, für den zukünftige Einzahlungsüberschüsse prognostiziert werden.
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