Direkt zum Inhalt

Nutzungsdauer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: betriebsübliche Verwendungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Die Nutzungsdauer ist von den betriebsindividuellen Gegebenheiten (z.B. Beanspruchung) abhängig.

    Vgl. auch betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, wirtschaftliche Nutzungsdauer, technische Nutzungsdauer.

    2. Bedeutung: a) Bilanzierung: Nach dem Vorsichtsprinzip ist für die Höhe der Abschreibungen die Nutzungsdauer des Anlagegutes maßgebend und nicht die i.d.R. längere Lebensdauer. Vgl. auch Restnutzungsdauer.

    b) Investition: In der Investitionsrechnung bestimmt die erwartete Nutzungsdauer die Länge des Planungszeitraums, für den zukünftige Einzahlungsüberschüsse prognostiziert werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com