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Nutzungsdauer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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betriebsübliche Verwendungsdauer eines Anlagegutes; die von den betriebsindividuellen Gegebenheiten (z.B. Überbeanspruchung) abhängige Nutzungsdauer.
Zu unterscheiden: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (von einer Lieferfirma angegebene, erfahrungsgemäß mind. erreichbare Dauer der Einsatzfähigkeit), wirtschaftliche Nutzungsdauer, technische Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer ist aus Vorsichtsgründen für die Höhe der Abschreibungen maßgebend, im Unterschied zur meist längeren Lebensdauer.
Vgl. auch Restnutzungsdauer.
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