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Arbeitsteilung

Definition: Was ist "Arbeitsteilung"?

Unter Arbeitsteilung versteht man die organisatorische Zerlegung einer Arbeitsaufgabe in mehrere Teilaufgaben und deren Zuweisung an einzelne Arbeitsausführende.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Wirtschaftstheorie
    2. Industriebetriebslehre

    Wirtschaftstheorie

    1. Charakterisierung: Begriff zur Kennzeichnung der Auflösung einer Arbeitsleistung in Teilverrichtungen, die von verschiedenen Wirtschaftseinheiten ausgeführt werden. Die Wirtschaftseinheiten können sein: Menschen, Unternehmungen, Gebiete, Länder.

    Die Grenzen der Arbeitsteilung sieht Smith in der Marktausdehnung und der Kapitalausstattung der Betriebe (daher Befürwortung des Freihandels und des Sparens im Sinn der Kapitalbildung).

    2. Formen (nach Bücher):
    (1) Berufsbildung: Ausgehend von der Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau kommt es zur Ausgliederung einzelner Funktionen aus dem Haushalt, die verselbstständigt werden.
    (2) Berufsspaltung: Die in sich komplexen Berufe werden nochmals gespalten, z.B. Schmied in Hufschmied, Nagelschmied etc. (Spezialisation).
    (3) Arbeitszerlegung: Zerlegung eines Produktionsprozesses in mehrere, jeweils auf eine Person oder Personengruppe entfallende Teilprozesse (z.B. Stecknadelbeispiel von Smith). Die Arbeitszerlegung führt evtl. zur Zerlegung eines Betriebes in mehrere Teilbetriebe (Produktionsteilung).
    (4) Territoriale Arbeitsteilung: Jedes Gebiet (als Einheit) spezialisiert sich auf die standortmäßig günstigste Produktion.

    Spezialfall: Internationale Arbeitsteilung.

    3. Vor-/Nachteile: a) Vorteile: Steigerung der Produktivität durch bessere Ausnutzung der Arbeitskraft wegen der höheren Geschicklichkeit und evtl. kürzeren Lehrzeit (schon von Smith erkannt).

    b) Nachteile:
    (1) Entseelung der Arbeit: wichtiger Kritikpunkt der Sozialisten;
    (2) Anfälligkeit der Volkswirtschaft gegenüber wirtschaftlichen Krisen;
    (3) teilweise verringerte Möglichkeiten des Berufswechsels.

    Industriebetriebslehre

    Begriff zur Kennzeichnung der organisatorischen Zerlegung einer Arbeitsaufgabe in Teilaufgaben (Taylorismus) und deren Zuweisung an einzelne Arbeitsausführende. Der personellen, zeitlichen und räumlichen Abstimmung dienen Arbeitsvorbereitung und Maßnahmen der Harmonisierung.

    Arbeitsteilung ermöglicht:
    (1) dem Arbeiter Spezialisierung und dadurch Erzielung höherer Leistungen;
    (2) dem Betrieb einen wirtschaftlichen Einsatz von Arbeitsmaschinen. Am gleichen Arbeitsplatz fallen stets dieselben Arbeitsvorgänge an.

    Beurteilung: Arbeitsteilung als grundlegendes Organisationsprinzip der modernen Industrie ist nur sinnvoll, wenn die auf verschiedene Arbeiter verteilten Unteraufgaben durch entsprechende Organisation ständig aufeinander abgestimmt werden, sodass trotz der Teilung die Einheitlichkeit des Arbeitsvollzuges gesichert bleibt (Arbeitsverbindung).

    Vgl. auch Bürokratie.

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