Arbeitsvereinigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
betriebsorganisatorisches Prinzip, anzuwenden wenn Arbeitsteilungen dazu führen, dass spezialisierte Handlungsträger nicht voll ausgelastet sind, weil im speziellen Arbeitsbereich nicht genügend Arbeit anfällt. Der nicht ausgelasteten Spezialstelle werden ergänzende Hilfs- und Sonderarbeiten übertragen.
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