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Verantwortung

Definition: Was ist "Verantwortung"?

Mit Verantwortung wird der Umstand bezeichnet, dass jemand gegenüber einer Instanz für sein Handeln Rechenschaft abzulegen hat. Der Begriff Verantwortung entstammt ursprünglich dem Rechtsbereich und wurde dann im christlichen Sprachgebrauch auch als Rechenschaftspflicht des Menschen gegenüber Gott oder dem eigenen Gewissen ausgelegt.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Organisation
    2. Arbeitsbewertung
    3. Wirtschaftsethik

    Organisation

    1. Begriff: Verpflichtung und Berechtigung, zum Zwecke der Erfüllung einer Aufgabe oder in einem eingegrenzten Funktionsbereich selbstständig zu handeln. Mit der Chance zum selbstständigen Handeln verknüpft sich das Einstehenmüssen für Erfolg und Misserfolg gegenüber derjenigen Instanz, von der die Kompetenz für Aufgabe oder Funktionsbereich erteilt wurde.

    Häufig Synonym für Verantwortlichkeit, dem Einstehen für ein Tun und Lassen.

    Vgl. auch Eigenverantwortlichkeit.

    2. Arten: a) Eigen-Verantwortung: Einstehenmüssen für eigenes Handeln.

    b) Fremd-Verantwortung: Einstehenmüssen für das Handeln hierarchisch nachgeordneter Handlungsträger.

    Arbeitsbewertung

    Häufig verwendete Anforderungsart, meist untergliedert nach Verantwortung für Betriebsmittel und Erzeugnisse, Verantwortung für die Arbeit anderer und Verantwortung für die Gesundheit anderer. Die Komplexität des betrieblichen Leistungsprozesses, die hohe Anlagenintensität und die Abhängigkeit des Betriebserfolges von einer friktionsfreien Kooperation verlangen sowohl von Führungskräften als auch von nachgeordneten Mitarbeitern die Bereitschaft zur Verantwortung. Notwendig sind eindeutige Aufgabenzuordnungen und entsprechende Zuweisung von Kompetenzen, auf die sich die Verantwortung bezieht.

    Wirtschaftsethik

    Mit Verantwortung wird der Umstand bezeichnet, dass jemand gegenüber einer Instanz für sein Handeln Rechenschaft abzulegen hat. Der Begriff Verantwortung entstammt ursprünglich dem Rechtsbereich und wurde dann im christlichen Sprachgebrauch auch als Rechenschaftspflicht des Menschen gegenüber Gott oder dem eigenen Gewissen ausgelegt. Das normative Konzept Verantwortung wird heute oftmals als dreistellige Relation verstanden, bei der einem Subjekt für ein Objekt aufgrund von etwas eine Zuständigkeit zugewiesen wird. Ein zentrales Merkmal für die Verantwortungsrelation ist die an Handlungen und Handlungsfolgen geknüpfte Verbindung zwischen dem Subjekt und dem Objekt. Entsprechend meint Verantwortung, dass ein Akteur für seine Handlungen bzw. die damit verbundenen Handlungsfolgen einzutreten hat. Traditionell wird die Sichtweise vertreten, dass Verantwortung sowohl Handlungsfreiheit als auch die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Tuns vorherzusehen voraussetzt.

    Grundsätzlich kann Verantwortung nicht unendlich sein, sodass sich die Frage nach ihren Grenzen stellt. Sowohl die mit Arbeitsteilung und Spezialisierung einhergehenden Interdependenzen als auch neue Phänomene wie autonomes Fahren oder künstliche Intelligenz machen sinnvolle Verantwortungszuweisungen zunehmend schwieriger. Allgemein formuliert gilt, dass mit zunehmender Komplexität in der Gesellschaft auch die Schwierigkeit steigt, Reichweite und Grenzen von Verantwortung zu fassen. Ausgehend hiervon kann ein Bedarf an Verantwortungskonzeptionen konstatiert werden, welche auf die Bedingungen der modernen, digitalen Gesellschaft zugeschnitten sind.

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