Instanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Element der Aufbauorganisation.
1. Begriff: Eine Leitungseinheit (organisatorische Einheit) mit Weisungsbefugnis gegenüber den ihr hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten (z.B. Stellen), die je nach dem Instanzaufbau der Unternehmung selbst Instanzcharakter haben können.
2. Arten (nach der Zahl der Handlungsträger, mit denen eine Instanz besetzt ist): a) Singularinstanz; b) Pluralinstanz.
3. Instanzenaufbau: Hierarchie der Instanz.
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