Aufbauorganisation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Das statische System der organisatorischen Einheiten einer Unternehmung, das die Zuständigkeiten für die arbeitsteilige (Arbeitsteilung) Erfüllung der Unternehmungsaufgabe regelt (Organisation).
2. Zur Gestaltung der Aufbauorganisation werden im Rahmen der Stellenbildung bzw. Abteilungsbildung (Spezialisierung) die organisatorischen Einheiten nach Maßgabe ihrer Kompetenzen voneinander abgegrenzt (Kompetenzabgrenzung) und durch Handlungsbeziehungen miteinander verknüpft. Je nach Art dieser Abgrenzung und Verknüpfung (Leitungssystem) ergeben sich unterschiedliche Organisationsstrukturen.
Vgl. auch Hierarchie.
Gegensatz: Ablauforganisation.
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