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Consulting Banking

Definition: Was ist "Consulting Banking"?

junges, zu ihren originären Aufgaben komplementäres Geschäftsfeld der Banken, dessen Gegen­stand die Beratung der Kapitalnehmer ist.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: junges, zu ihren originären Aufgaben komplementäres Geschäftsfeld der Banken, dessen Gegen­stand die Beratung der Kapitalnehmer ist. Im Wesentlichen werden dazu die Auswirkungen der Unternehmensstrategie gewerblicher Kunden auf deren Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenslage simuliert, um die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit und die mit einer Kapitalvergabe verbundenen Risiken für die Bank bzw. für den Investor frühzeitig abschätzen zu können.

    2. Leistungsangebot: In der Praxis werden die folgenden Leistungen angeboten: Bilanzstruktur-, Liquiditäts- und Ertragsanalysen in Verbindung mit einer Rating-Beratung (Rating), Stärken-/ Schwächen-Analysen und eine um die Leistungsbereiche des Kreditnehmers erweiterte Betrachtung des Finanzbereichs, Gründungsberatung, Unter­nehmensbewertung in Verbindung mit M&A-Beratung (Mergers & Acquisitions) und klassische Nachfolgeberatung.

    3. Ökonomischer und aufsichtsrechtlicher Hintergrund: Die Schaffung des Consulting Banking geht auf vermehrte Aufgaben der Bankkunden im Risikomanagement zurück, zu deren Erfüllung die Banken aktive Unterstützung anbieten, nicht zuletzt um sich gegen die eigenen, mit der Kundenbeziehung verbunden Risiken abzusichern. Die europäische Finanz- und Kreditwirtschaft musste ab dem Jahr 2000 immense Mittel zur Deckung von Wertberichtigungen in der Unternehmens- und Gewerbefinanzierung aufbringen. Da es auch im kostenintensiven Investmentbanking nach den Einbrüchen an den Aktienmärkten zur Jahrtausendwende zu dramatischen Ertragseinbußen kam, mussten die europäischen Banken und Sparkassen Maßnahmen in Angriff nehmen, um ihre Ertragsprobleme zu lösen und ihr Risikomanagement zu verbessern. Sie müssen Geschäfte, die keine ausreichenden Erträge bringen, möglichst schnell aufgeben, die Übernahme von Risiken durch mehr Informationen und bessere Kontrollsysteme steuern sowie angemessene Preise fordern (Risk-adjusted Pricing). Da die traditionellen Gewerbekredite an die mittelständische Kundschaft in Deutschland durchschnittlich nur zu rund 30 Prozent besichert sind - also einen Blankoanteil von 70 Prozent aufweisen - müssen sich viele Kreditnehmer auf gründliche Prüfungen ihrer Ertrags- und Finanzlage einlassen. Die von der Bankenaufsicht definierten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) fordern von allen Kreditinstituten im Wesentlichen drei Punkte:
    (1) eine Neuausrichtung der Geschäftspraxis und der Arbeitsabläufe auch im Gewerbefinanzierungsgeschäft, d. h. die Entwicklung einer nachhaltigen Risikostrategie, die Überprüfung der Aufbauorganisation und der Ablauforganisation, die Professionalisierung des Managements der Kundeninformationen und der hereingenommenen Sicherheiten bzw. der internen Risikokontrolle, eine gesonderte Intensivbetreuung von Unternehmen in der Krise oder in der akuten Sanierungs- oder Abwicklungsphase sowie ein System zur präzisen Messung und Steuerung latenter und akuter Risiken;
    (2) die konsequente Trennung der Kundenbetreuung, der Sachbearbeitung einschließlich Rating und der Risikosteuerung und -über­wachung;
    (3) die laufende Überprüfung und Anpassung der Qualifikationen und der Kompetenzen der Mitarbeiter. In der Praxis bedeutet dies, dass bei gewerblichen Finanzierungen die folgenden Qualitätselemente verlangt und von den Bank- und Wirtschaftsprüfern geprüft werden:
    (1) fest vorgegebene Standards für eine zeitnahe Informationsbeschaffung vom Kunden,
    (2) eine unabhängige Finanzierungskontrolle innerhalb der Bank (Vier-Augen-Prinzip),
    (3) interne sog. Stress-Szenario-Analysen (Szenarioanalyse) zur Erkundung möglicher Problemverläufe von Finanzierungen bzw. im Geschäft der Kreditnehmer,
    (4) interne Verfahren zur Auf­klärung gegenteiliger Auffassungen bei der Beurteilung und Überwachung der Firmenkunden und ihrer Kapitaldienstfähigkeit,
    (5) klar definierte Standards bei der Umschuldung von Unternehmen und
    (6) Verlagerung der Betreuung problematischer Firmen­kunden in Spezialistenteams.

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