Kompetenzordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der MaRisk sind für Kreditinstitute klare Regelungen für die Aufbau- und Ablauforganisation und für die Kompetenzordnung vorgegeben. Mit der Kompetenzordnung wird sichergestellt, dass das Kreditgeschäft nur innerhalb der genehmigten Rahmenbedingungen betrieben wird. Kriterien können sein: Engagementhöhe, Konditionen, Ratingnote.
Für bestimmte Kreditentscheidungen kann es auch möglich sein, im Rahmen des Votierungsverfahrens nur ein Votum zu erlauben, sofern es sich um nicht risikorelevante Kreditgeschäfte handelt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Kompetenzordnung
ausgehend
eingehend
Kompetenzordnung
ausgehend