Kompetenzordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der MaRisk sind für Kreditinstitute klare Regelungen für die Aufbau- und Ablauforganisation und für die Kompetenzordnung vorgegeben. Mit der Kompetenzordnung wird sichergestellt, dass das Kreditgeschäft nur innerhalb der genehmigten Rahmenbedingungen betrieben wird. Kriterien können sein: Engagementhöhe, Konditionen, Ratingnote.
Für bestimmte Kreditentscheidungen kann es auch möglich sein, im Rahmen des Votierungsverfahrens nur ein Votum zu erlauben, sofern es sich um nicht risikorelevante Kreditgeschäfte handelt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Altersvorsorgezulage
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Kompetenzordnung
ausgehend
eingehend
Kompetenzordnung
ausgehend