Kapitalisierungsfaktor
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Bei einer Ertragswertberechnung ist die Jahresnettomiete ausschlaggebend, welche mit einem entsprechenden Zinssatz zu kapitalisieren ist. Maßgebend ist derjenige Vervielfältiger, der nach der Restnutzungsdauer der baulichen Anlage und nach dem zugrunde gelegten Zinssatz in Betracht kommt. Der Zinssatz ist nach der Art der baulichen Anlage und nach der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bestimmen. In der Wertermittlungspraxis der Kreditinstitute wird mit folgenden Werten gerechnet.
Objekt | Kapitalisierungszins |
Wohnungsneubau | 5,0 bis 5,5% |
Wohnungsaltbau | 5,0 bis 6,0% |
Mietwohnhäuser mit untergeordneten gewerblichen Anteilen | 5,5 bis 6,5% |
überwiegend gewerblich genutzte Gebäude | 6,0 bis 7,5% |
gewerbliche Objekte | 6,5 bis 8,0% |
Die Vervielfältigungstabellen nach § 9 III WertV nach Restnutzungsdauer sind für Zinssätze von 1 bis 10 Prozent ausgelegt.