Auflassungsvormerkung
Allgemein: Im Grundbuch eingetragene Vormerkung zur Sicherung künftigen Eigentumserwerbs. Gilt auch in einem Insolvenzverfahren (§ 106 InsO). Baufinanzierung: Grundsätzlich Maßnahme zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (§ 883...
mehr >
BWL (Baufinanzierung),Recht (Sachenrecht)