Nachholfaktor
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Der Nachholfaktor ist ein Bestandteil der Rentenanpassungsformel der gesetzlichen Rentenversicherung und soll bewirken, dass vor der jährlich erfolgenden Rentenanpassung zunächst berücksichtigt wird, ob in der Vergangenheit eigentlich notwendig gewesene, aber unterbliebene Rentenkürzungen (aufgrund des Riester-Faktors oder des Nachhaltigkeits-Faktors) eine nachträgliche Würdigung finden können. Dies hat z.B. dazu geführt, dass der Rentenwert im Jahre 2006 unverändert geblieben ist, obwohl eigentlich eine Rücknahme hätten erfolgen müssen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde der Nachholfaktor ausgesetzt, im Jahre 2010 wurde eine Rentenkürzung nur durch die Rentengarantie der Bundesregierung vermieden. Der Nachholfaktor ist in den Jahren 2011, 2012 und 2013 berücksichtigt und nach Angaben des Rentenversicherungsträgers vollständig verrechnet worden, sodass er bei künftigen Berechnungen - gleichbleibende Verhältnisse vorausgesetzt - nicht mehr angewendet werden muss.
Vgl. auch Niveausicherungsklausel.