Niveausicherungsklausel
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Das Rentenniveau ist im System der Alterssicherung eine wichtige Orientierungsgröße. Es beschreibt die Höhe einer sog. Standardrente (nach 45 sozialversicherungspflichtigen Jahren mit einem Durchschnittsverdienst), gemindert um die vom Rentner zu leistenden Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung). Das Rentenniveau drückt das prozentuale Verhältnis der Nettorente eines Standardrentners gegenüber dem Nettoarbeitsentgelt eines heutigen Durchschnittsverdieners aus. Da sich durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) die steuerliche Betrachtungsweise völlig verändert hat, ist jetzt das Rentenniveau vor Steuern das Gradmaß für das Mindestsicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Ausgangswert 2003 für das so ermittelte Rentenniveau lag bei 53 Prozent. Durch die Riester-Reform, wirksam geworden zum 1.4.2004 und den Nachhaltigkeitsfaktor ist das steuerbereinigte Nettorentenniveau weiter gesunken. Mit der Niveausicherungsklausel soll verhindert werden, dass das durchschnittliche Niveau der Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Erwerbstätigen unter eine bestimmte Grenze fällt.
Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wurde die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird.