Alterssicherungssysteme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Versicherungen, die ihre Mitglieder gegen das Risiko des Alters sowie oft zusätzlich der Erwerbsminderung bzw. Invalidität und des Todes (Hinterbliebenenversorgung) absichern.
2. Elemente: Das bedeutendste Alterssicherungssystem ist in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die gegen Arbeitsentgelt oder zur Berufsausbildung beschäftigte Personen versichert. Zu den weiteren gesetzlichen Alterssicherungssystemen gehören die Beamtenversorgung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Rentenversicherung der Landwirte, die Alterssicherung der kammerfähigen freien Berufe (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte).
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in Wagner, F. (2017) Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Bedarfsgerechtigkeit Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Sozialleistungen Sozialversicherung Subsidiarität Value at Risk (VaR) Versicherungsprinzip Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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