Lebensstandardsicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
grundlegendes Ziel der Alterssicherung in Deutschland. Lebensstandardsicherung soll die relative Einkommensposition, die eine abgesicherte Person während der Zeit vor dem Ruhestand innerhalb ihrer Generation hat, auch im Ruhestand erhalten. Wurde die Lebensstandardsicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Vergangenheit vorrangig von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erwartet, soll sie nach einer Reihe von Rentenreformen (v.a. Rentenreform 2001 und Rentenreform 2004) auf der Basis aller Leistungen zur Alterssicherung nach dem "Drei-Säulen-Konzept" erreicht werden.
Auch in den anderen Bereichen der sozialen Sicherung werden Lohnersatzleistungen an diesem Ziel ausgerichtet.
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