Sozialleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
soziale Leistungen des Staates bzw. öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Zu den Sozialleistungen gehören: die im Prinzip aus dem Sozialsystem des Deutschen Reiches übernommene öffentliche Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung); Kriegs- und Kriegsfolgeleistungen (Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich); Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Fürsorgeerziehung und Jugendhilfe; Kindergeld; Unterhaltsvorschuss; Erziehungsgeld bzw. Elterngeld etc.
Sozialleistungen sind Gegenstand der amtlichen Sozialstatistik.
Vgl. auch soziale Sicherung.
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