Erziehungsgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bis 31.12.2006 gewährte Sozialleistung nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) i.d.F. vom 9.2.2004 (BGBl. I 206) m.spät.Änd. für alle Mütter oder Väter für die Dauer von bis zu 24 Monaten nach der Geburt des Kindes (Sicherung der Familie und von Kindern). Die bisherigen Regelungen über das Erziehungsgeld wurden für Eltern neugeborener Kinder zum Jahresbeginn 2007 durch Regelungen über das Elterngeld ersetzt. Erziehungsgeld wurde deshalb nur noch längstens bis zum 31.12.2008 gezahlt. Das Bundeserziehungsgeldgesetz (BEerzGG) ist zu diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten. Seit 1.1.2007 gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz i.d.F. vom 5.12.2006 (BGBl. I 2748) m.spät.Änd.
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