Liegenschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Grundstücke (Immobilien) im Gegensatz zu beweglichen Sachen.
2. I.e.S.: Gewerbefläche; Grundstück mit oder ohne Bebauung, das entsprechend einem Flächennutzungsplan (Bauleitplanung) und ggf. einem kommunalen Bebauungsplan als industriell oder gewerblich zu nutzende Fläche ausgewiesen ist oder faktisch entsprechend genutzt wird.
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