Berufsausbildung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen (§ 1 III BBiG). Die Berufsausbildung vollzieht sich überwiegend im dualen System (duale Berufsausbildung) und den Vollzeitberufsschulen (Berufsschule).
Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis, Berufsbildung, Berufsbildungssystem, betriebliche Ausbildung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Betrieb Delegation Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Humankapital Krankenversicherung Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Kündigungsfristen Nichtigkeit Personalplanung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Verwaltung juristische Person ordentliche Kündigung
eingehend
Berufsausbildung
ausgehend
eingehend
- anerkannter Ausbildungsberuf
- Ausbildender
- Ausbildung
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungsordnung
- Auszubildender
- berufliches Bildungswesen
- Berufsausbildungsverhältnis
- Berufsbildung
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
- Berufsschule
- Bildung
- Imitatio-Prinzip
- Leittextmethode
- Personalabteilung
- Personalentwicklung
- Stufenausbildung
Berufsausbildung
ausgehend