ordentliche Kündigung
1. Begriff: Recht zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung), die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. In Arbeitsverhältnissen von festbestimmter Dauer (befristeter Arbeitsvertrag) ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn das einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag...
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