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Recht
Privatrecht
Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
Ergebnisse pro Seite
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 165 von 165
Kooperation
Zusammenarbeit unterschiedlicher Intensität, zeitlicher Dauer und Zielrichtung zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen. Kooperationspartner können dabei sowohl Wettbewerber, d.h. Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe als auch Unternehmen einer anderen Wirtschaftsstufe sein....
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VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Monopol
1. Begriff: Marktform, bei der auf der Seite des Angebots nur ein aktueller Verkäufer vorhanden ist (Angebotsmonopol), während die Nachfrageseite viele kleine Nachfrager aufweist. Bei geschlossenem Markt spricht man auch von einem absoluten Monopol, während das Monopol bei offenem Markt als...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
VWL
(
Preis- und Markttheorie
)
Kartell
1. Begriff: gemäß Legaldefinition in § 1 GWB und Art. 101 I AEUV Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Kartelle,...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Kontrahierungszwang
I. Recht: Abschlusszwang; gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Vertrages, bei dem u.U. auch der Inhalt festgelegt ist. II. Health Care Management: Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen dem Kontrahierungszwang. Demnach sind sie dazu verpflichtet, neue Mitglieder...
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BWL
(
Grundlagen der Versicherungswirtschaft
) ,
BWL
(
Grundlagen der Gesundheitsökonomie
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Spezialisierung
Im Rahmen der Spezialisierung werden die in einem System anfallenden Aufgaben in der Art und Weise (neu) verteilt, dass eine Optimierung der Arbeitsabläufe eintritt....
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BWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
natürliches Monopol
Situation, in der die firmeninternen Kostendegressionen (Economies of Scale) in Relation zur gegebenen Marktgröße so wichtig sind, dass im Wettbewerb auf Dauer nur ein Unternehmen überleben würde. Abnehmende langfristige Durchschnittskosten können insofern eine Monopolstellung implizieren, als...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Oligopol
1. Begriff: Marktform, bei der auf der Seite des Angebots und/oder der Nachfrage nur wenige relativ große Verkäufer bzw. Käufer auftreten (Angebotsoligopol, Nachfrageoligopol bzw. bilaterales Oligopol). Im Fall von nur zwei Verkäufern spricht man von Dyopol (Duopol). Da eine Abgrenzung zwischen...
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Recht
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Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Unternehmenszusammenschluss
eine freiwillige Vereinigung von Unternehmungen im Vertragswege durch Verschmelzung (Vollfusion) oder Konzernierung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Rechtsmittel
förmliche, gesetzlich zugelassene Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Überprüfung der Entscheidung durch eine höhere Instanz....
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Recht
(
Allgemeines Strafrecht, Kriminologie
) ,
Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
)
Deutsches Kartellrecht
Das deutsche Kartellrecht ruht im Wesentlichen auf den drei Säulen Durchsetzung des Kartellverbots (Kartellbekämpfung), Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen sowie Zusammenschlusskontrolle....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Anwaltszwang
Notwendigkeit für die an einem gerichtlichen Verfahren, v.a. die als Kläger oder Beklagter Beteiligten, sich durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. ...
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Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
)
Kopplungsgeschäfte
1. Begriff: auch Kopplungsbindungen. Verpflichtung einer Vertragspartei, zusätzlich zum eigentlich gewünschten Gut (Koppelungsprodukt) eine andere - meist nicht gewünschte - Ware oder Dienstleistung abzunehmen, die weder sachlich noch handelsüblich zum gewünschten Gut dazugehört (gekoppeltes...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Bürgerliches Recht
Gegensatz zum öffentlichen Recht....
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Preisbindung zweiter Hand
vertikale Preisbindung; ein Hersteller verpflichtet seine Abnehmer, die von ihm gelieferte Ware nur zu dem von ihm festgelegten Preis weiter zu veräußern. Vertikale Fest- oder Mindestpreisbindungen zulasten des Käufers fallen unter das Verbot des § 1 GWB und des Art. 101 I AEUV. Da es sich um...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
)
Europäisches Kartellrecht
Die dt. Wettbewerbsordnung wird heute nicht mehr allein durch das deutsche Recht bestimmt. Neben das deutsche Wettbewerbsrecht sind vielmehr durch die Art. 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Europäische Fusionskontrollverordnung (FKVO) vom 20.1.2004 Regelungen auf europäischer Ebene getreten....
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Recht
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Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Normen- und Typenkartell
Kartell zur Festlegung einheitlicher Normen (nichtstaatlicher technischer Vorschriften über die Beschaffenheit einer Ware hinsichtlich von Material, Herstellung und Verbindung mit anderen Waren) und Typen (Baumustern für komplexe Produkte). Bei nicht diskriminierenden, offenen und transparenten...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Wettbewerbsklausel
Vereinbarung, i.d.R. zwischen dem Unternehmer und seinen Angestellten (aber auch mit Gesellschaftern, Handelsvertretern, Geschäftsführern einer GmbH etc.), die den Unternehmer vor Wettbewerb nach Beendigung des Dienstverhältnisses schützen soll (während des Dienstverhältnisses Wettbewerbsverbot)....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Franchise
I. Handelsbetriebslehre: System der vertikalen Vertriebsbindung, ähnlich den Vertragshändlern oder den kooperierenden Gruppen. II. Versicherungswesen: Selbstbehalt, d.h. eigene Gefahrtragung des Versicherungsnehmers. III. Wettbewerbsrecht: Im Rahmen von Franchisevereinbarungen wird die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der beteiligten Parteien zumeist stark beschränkt....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Beherrschungsvertrag
1. Begriff: Form des Unternehmensvertrags. Es handelt sich um einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Kein Beherrschungsvertrag liegt vor, wenn sich Unternehmen unter einheitliche Leitung stellen, ohne dass eines vom...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
) ,
Recht
(
Umwandlungsrecht, Recht der Unternehmenszusammenschlüsse
)
Konzessionsvertrag
Vertrag, durch den eine Gebietskörperschaft einem Versorgungs- oder Verkehrsunternehmen das ausschließliche Recht einräumt, die Einwohner mit Strom, Gas, Wasser oder Verkehrsleistungen zu versorgen und dabei erlaubt, öffentliche Straßen, Plätze etc. für die Verlegung der Verkehrswege bzw....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
VWL
(
Energiepolitik
) ,
VWL
(
Bundes- und Kommunalunternehmen
)
Submissionskartell
Sonderform eines Preiskartells, bei dem die angeschlossenen Unternehmungen vertraglich verpflichtet werden, bestimmte Vereinbarungen über Angebotspreise und -bedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen einzuhalten. Verstößt gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV sowie gegen § 298 StGB (strafbarer Submissionsbetrug)....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Monopolgesetzgebung
Bekämpfung der aus dem Missbrauch von Monopolen und ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht drohenden Gefährdung des Wirtschaftslebens in den meisten modern organisierten Staaten. Zu unterscheiden: (1) Verbotsgesetze: verbieten Monopole grundsätzlich (z.B. Antitrust-Gesetzgebung);...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Gentlemen's Agreement
Frühstückskartelle; Vereinbarung auf Treu und Glauben. 1. Allgemein: eine auf die guten Sitten vertrauende, deshalb schriftlich nicht näher fixierte Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern. Die Erklärungen werden ohne Rechtsfolgewillen abgegeben, weil der erstrebte Erfolg im Vertrauen auf...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Vertikal-GVO
Abk. für Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission vom 20.4.2010 über die Anwendung von Art. 101 III des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen (ABl. Nr. L 102, S. 1)....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Gruppenfreistellungsverordnungen
erlassen von der Europäischen Kommission. Erfüllt eine Vereinbarung die Voraussetzungen einer Gruppenfreistellungsverordnung, ist die Vereinbarung vom Kartellverbot des Art. 81 I EGV freigestellt....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Dekartellierung
Zerschlagung; Auflösung wirtschaftlicher Unternehmenszusammenschlüsse, die auf Wettbewerbsbeschränkungen ausgerichtet sind. Die 1945 durch das Potsdamer Abkommen eingeführte Dekartellierung sollte die übermäßige Konzentration der Wirtschaftsmacht, bes. durch Kartelle, Syndikate, Trusts und...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Alleinvertrieb
Exklusivvertrieb; Vertrieb des Absatzprogramms eines Herstellers oder eines bestimmten Teils dieses Programms in einem festgelegten Gebiet ausnahmslos über einen Abnehmer (Hersteller oder Händler), der sich verpflichtet, die Ware nur vom betreffenden Hersteller zu beziehen und nur an bestimmte...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Vertriebspolitik
)
Markteintrittsschranken
Nachteile eines neu auf einen Markt eintretenden Unternehmens gegenüber den auf diesem Markt befindlichen Anbietern....
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Recht
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Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Fusion
1. Allgemein: Unternehmenszusammenschluss. 2. Handels- und Steuerrecht: Verschmelzung. 3. Kartellrecht: Zusammenschlusskontrolle, Europäisches Kartellrecht. Vgl. auch unechte Fusion....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Umwandlungsrecht, Recht der Unternehmenszusammenschlüsse
)
Konzentration
Konzentration bedeutet im statistischen Sinne die Vereinigung eines hohen Anteils der Merkmalsausprägungen auf eine relativ geringe Anzahl der Merkmalsträger; wirtschaftspolitisch wird darunter die Ballung ökonomischer Größen, einschließlich der Verfügungsmacht verstanden. Beispiele für...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Marktbeherrschung
Tatbestandsmerkmal der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht. Es wird unterschieden zwischen individueller Marktbeherrschung, überragender Marktstellung und kollektiver Marktbeherrschung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Entflechtung
Begriff aus dem Sprachgebrauch des alliierten Besatzungsrechts nach 1945: Maßnahmen zur Auflösung von Konzernen und sonstigen durch Unternehmenszusammenschluss entstandenen Machtgruppen im Industrie- und Kreditwesen, bes. des wettbewerbsfähigen Großbankensystems (Dekonzentration). Im Gegensatz...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Trust
Unternehmenszusammenschluss, bei dem die Aktionäre ihre Anteile an das Board of Trustees übertrugen, das so eine vollkommene Kontrolle über alle angeschlossenen Unternehmen besaß. Trusts wurden in den USA als Symbol unkontrollierter Macht angesehen. Der allg. Protest gegen Trusts führte 1890 zum Erlass des Sherman Act. Vgl. auch Antitrust-Bewegung, Antitrust-Gesetzgebung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Umwandlungsrecht, Recht der Unternehmenszusammenschlüsse
)
Konditionenkartell
Kartell zur Regelung allgemeiner Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Nach § 1 GWB und Art. 101 I AEUV grundsätzlich verboten. Bei der Prüfung, ob ein bestimmtes Konditionenkartell im Einzelfall nach § 2 GWB und Art. 101 III AEUV von diesem Verbot ausgenommen ist, sind maßgeblich...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Missbrauchsaufsicht
Die gesetzlichen Regelungen zur Missbrauchsaufsicht unterwerfen marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen einer Verhaltenskontrolle durch die Kartellbehörde. Es handelt sich dabei um eine wichtige Ergänzung zur Zusammenschlusskontrolle....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Quote
Anteil bzw. Verhältnisteil, der jeweils festgesetzt wird oder sich nach einer Verhältnisrechnung ergibt.Wettbewerbsrecht/-politikDie Festlegung der Quote ist bei hochorganisierten Kartellen und Syndikaten wichtig. Sie umfasst die Produktmenge, die von den einzelnen Kartell- und...
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VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Empfehlung
Handels- und Gesellschaftsrecht/ZivilrechtAuskunft, Preisempfehlung, Rat, Referenz.Europäisches GemeinschaftsrechtHandlungsform der Europäischen Union. Eine Empfehlung auf Grundlage des AEUV ist ein Rechtsakt, mit welchem dem Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahe gelegt wird, der aber nicht verbindlich ist. Gesetzlich geregelt in Art. 288 AEUV....
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Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
herrschendes Unternehmen
Begriff des Konzernrechts für ein Unternehmen, das auf ein anderes, abhängiges Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 I AktG). Eine Abhängigkeit ist insbesondere dann zu vermuten, wenn das herrschende Unternehmen mehrheitlich an dem beherrschten Unternehmen beteiligt ist (§ 17 II AktG)....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Syndikat
Kartell, bei dem die Verpflichtung der Vertragsbeteiligten durch gemeinsame Organisation (z.B. für den Einkauf oder für den Absatz) abgesichert ist. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: vgl. Rationalisierungskartell....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Gebietskartell
Kartell, meist in Form einer befristeten Vereinbarung selbstständiger Unternehmen über die Aufteilung ihrer Absatzgebiete im Interesse der Ersparung von Transport- und Werbungskosten. Gebietskartelle verstoßen potenziell gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV. Eine Gebietsaufteilung ist allenfalls...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Preisempfehlung
unverbindliche Preisempfehlung. Eine nicht auf vertraglicher Bindung beruhende, lockere, aber in den praktischen Auswirkungen einer solchen Bindung oft der Preisbindung zweiter Hand gleichkommende Art der Preisbeeinflussung durch den Hersteller....
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BWL
(
Preispolitik
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Big Business
amerikanische Bezeichnung für großbetriebliche Wirtschaftsform in Unternehmenszusammenschlüssen und Großunternehmungen....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Exportkartell
Zusammenschluss von Unternehmen (Kartell), wobei zwischen den Partnern für einzelne Auslandsmärkte oder Ländergruppen konkrete vertragliche Vereinbarungen im Hinblick auf Absatzquoten, Grundpreis und einzuräumende Konditionen bestehen....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Außenhandel
)
Rabattkartell
Kartell zur Festlegung einheitlicher Funktions-, Umsatz- oder Mengenrabatte. Rabattkartelle weisen einen engen Bezug zu Preiskartellen auf und sind ebenso wie diese nach § 1 GWB und Art. 101 I AEUV verboten....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Vertriebsbindung
vertragliche Begrenzung des Absatzes von Waren, die dem Bindenden (z.B. einem Hersteller) und dem Gebundenen (z.B. einem Großhändler) bestimmte Rechte und Pflichten auferlegt....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
)
Mittelstandskartell
1. Begriff: Freistellung vom Kartellverbot des § 1 GWB für horizontale Vereinbarungen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (§ 3 GWB). 2. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung bzw. der Beschluss die Rationalisierung wirtschaftlicher...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Quotenkartell
ein Kartell, bei dem der Absatz einheitlich organisiert ist. Die Kontingentierung kann erfolgen: (1) als Auftragsverteilung: Sammlung der Bestellungen an einer zentralen Stelle, die sie nach vereinbartem Schlüssel (Quote) auf die Beteiligten umlegt; (2) als Angebotsverteilung: Je nach Marktlage...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Zusammenschlusskontrolle
Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen ab einer bestimmten Umsatz- und damit Marktbedeutung der beteiligten Unternehmen der Zusammenschlusskontrolle. Zuständig sind entweder die nationalen Wettbewerbsbehörden (in Deutschland das Bundeskartellamt) oder - bei höheren Umsätzen der...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Bewirtschaftung
staatliche Maßnahme; Zuteilung von verbrauchseinschränkenden Teilmengen bestimmter Güter, bes. in Mangelzeiten (Kriegswirtschaft) oder auch im Zusammenhang mit staatlicher Preispolitik, i.d.R. durchgeführt als „Rationierung” mithilfe vielfältiger Bezugsschein- oder Kontingentierungsverfahren. Anders: Kontingentierung (Kontingent)....
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VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Wirtschaftsverwaltung, Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand
)
Finanzkraft
Finanzwissenschaftvon öffentlichen Haushalten bei normaler bzw. durchschnittlicher Anspannung ihrer Einnahmequellen erzielbare Einnahmen. Im kommunalen Finanzausgleich und im Länderfinanzausgleich beschränkt sich die Messung der Finanzkraft auf die (quantitativ wichtigen) Steuereinnahmen...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Schriftform
Urkunde, die vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien grundsätzlich auf derselben Urkunde erfolgen (§ 126 BGB). Vgl. auch elektronische Form. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Antitrust-Bewegung
Bewegung, die sich gegen Machtkonzentration in der Wirtschaft richtet. 1. Vereinigte Staaten von Amerika: Ursprung der Anti-Trustbewegung 1873 mit dem Verbot der offenen Monopolbildung zum Schutze der Verbraucher. Eisenbahnen und Ölleitungen standen ab 1887 unter Kontrolle der erst 1995...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Kartellbehörden
Kartellbehörden sind gemäß § 48 I GWB das Bundeskartellamt (BKartA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie die nach Landesrecht zuständigen obersten Landesbehörden (Landeskartellbehörden). Die Zuständigkeit des BMWi erschöpft sich dabei auf das Erteilen einer...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Einkaufskartell
Einkaufskooperation, Beschaffungskartell. Soweit die mit einer Einkaufskooperation verbundene Nachfragebündelung und Koordination des Nachfrageverhaltens der Beteiligten zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen, könnte ein Verstoß gegen das Verbot des § 1 GWB und des Art. 101 I AEUV vorliegen....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Pool
1. Wettbewerbsrecht/-politik: Kartell höherer Ordnung, bei dem zusätzlich zu Vereinbarungen über Konditionen, Preise und Angebots- oder Produktionsmengen eine schlüsselmäßige Verteilung der zentral erfassten Gewinne erfolgt. 2. Versicherungswesen: Versicherungspool. Risikogemeinschaft in Form...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Überkreuzverflechtung
personelle Verflechtung von Unternehmungen, bes. bei der AG. Beispiel: Mitglieder des Vorstands einer Bank-AG werden in den Aufsichtsrat einer Industrie-AG berufen und umgekehrt (nach § 100 II S. 1 Nr. 3 AktG kann nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrats einer AG sein, wer gesetzlicher Vertreter...
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Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Kartellverbot
Verbot von Kartellen (§ 1 GWB und Art. 101 I AEUV). Mögliche Sanktionen bzw. Rechtsfolgen bei Verstößen: (1) kartellbehördliche Abstellungsverfügung gemäß § 32 GWB; (2) Verhängung eines Bußgeldes bis zu 10 Prozent des Umsatzes des Unternehmens bzw. der Unternehmensvereinigung gemäß...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Rationalisierungskartell
Kartell zur Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge in den Bereichen Finanzierung, Investition, Einkauf, Produktion und Absatz....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
marktbeherrschendes Unternehmen
1. Einzelmarktbeherrschung: Unternehmen, das die Marktbeherrschungsvermutung des § 18 IV GWB erfüllt (Marktanteil von mind. 40 Prozent) und darüber hinaus gemäß § 18 I GWB a) ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder b) eine im Verhältnis zu seinen...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Monopolmissbrauch
1. Begriff: sittenwidrige Ausnutzung eines Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB). 2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Im deutschen (Deutsches Kartellrecht) und Europäischen Kartellrecht wird der Monopolmissbrauch über die Missbrauchsaufsicht über...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Preiskartell
Vereinbarung selbstständiger Unternehmen über Preise. Preiskartelle verstoßen durch die hervorgerufene Wettbewerbsbeschränkung gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV. Sonderform: Submissionskartell. Vgl. auch Kartell....
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BWL
(
Preispolitik
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Ministererlaubnis
einzelfallbezogene Regelung des § 42 GWB, nach der vom Bundeskartellamt (BKartA) nach § 36 I GWB untersagte Zusammenschlüsse auf Antrag der beteiligten Unternehmen mit Erlaubnis des Bundesministers für Wirtschaft und Energie dennoch vollzogen werden dürfen. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
abgestimmtes Verhalten
alle Formen der Koordinierung des Marktverhaltens ohne rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Partner, wodurch die Ungewissheit über das zukünftige Verhalten beseitigt wird; derartige Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (§ 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV)....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Umsatzschwellen
Begrenzung des Anwendungsbereichs der dt. Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse von Unternehmen mit hinreichender wirtschaftlicher Bedeutung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Ausschließlichkeitsbindung
1. Begriff: Ausschließlichkeitsbindungen enthalten Beschränkungen, andere Waren oder gewerbliche Leistungen von Dritten zu beziehen oder an diese abzugeben. Ausschließlichkeitsbindungen können positiv (Gebot des Bezuges ausschließlich beim Vertragspartner bzw. der Belieferung ausschließlich...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
)
Anzeigepflicht
1. Handelsrecht: die häufig erforderliche Melde- oder Rügepflicht, mit deren Unterlassen Rechtsnachteile verbunden sind. 2. Steuerrecht: Verpflichtung, bestimmte für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte der Finanzbehörde mitzuteilen. 3. Versicherungswesen: Der Versicherungsnehmer hat dem...
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Negativattest (Kartellrecht)
Entscheidung der Kartellbehörde gemäß § 32c GWB, nach der sie bez. einer konkreten Vereinbarung oder einer bestimmten Verhaltensweise von Unternehmen von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32 a GWB (Abstellungsverfügung; einstweilige Maßnahmen) keinen Gebrauch machen wird. Es steht dabei...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Importkartell
Kartell, bei dem eine Einkaufsgemeinschaft zum Import von ausländischen Gütern gebildet wird. Seit der Sechsten GWB-Novelle nicht mehr legalisierbar (Verstoß gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV). Gegensatz: Exportkartell....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Spezialisierungskartell
Kartell mit dem Ziel der Konzentration der beteiligten Unternehmen auf eine bestimmte Produktion bzw. auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu Rationalisierungszwecken. Die beteiligten Unternehmen gehen dabei arbeitsteilig vor, d.h. die Gesamtheit der Unternehmen behält ihr bisheriges...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Frühstückskartell
kartellrechtliche Vereinbarung in Form mündlicher Absprachen (Kartell). Nach § 1 GWB und Art. 101 I AEUV verboten....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Vertikalkonzern
Unternehmenszusammenschluss, dessen Organisationsprinzip darin besteht, Werke verschiedener Produktionsstufen zu integrieren, z.B. Erzgruben und Kohlegruben, Hochofen, Stahlwerk, Walzwerk und stahlverarbeitende Betriebe wie Maschinenfabriken, Werften, Waggonbauanstalten etc. Die Vorteile der...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
freigestellte Vereinbarungen
Freistellung vom Kartellverbot des § 1 GWB für Vereinbarungen von Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen (§ 2 I GWB). Dies hat folgende Voraussetzungen: (1) angemessene Beteiligung der Verbraucher am entstehenden Gewinn, (2) Beitrag...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Ausbeutungsmissbrauch
liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne der §§ 18, 19 GWB bzw. von Art. 102 AEUV seine Marktstellung gegenüber vor- bzw. nachgelagerten Wirtschaftsstufen dazu benutzt, um z.B. zu niedrige Einkaufspreise (Problem der sog. Nachfragemacht des Handels gegenüber der Industrie)...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Strukturkrisenkartell
Kartell, das im Fall eines auf einer nachhaltigen Änderung der Nachfrage beruhenden Absatzrückgangs (Strukturkrise) zur Kapazitätsanpassung errichtet wird. Nach Wegfall der früheren Legalisierungsmöglichkeit (ehemals Erlaubniskartell nach § 6 GWB a.F.) ist eine mögliche Ausnahme vom Verbot...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Diskriminierungsverbot
I. Wettbewerbsrecht: Verbot sachlich nicht gerechtfertigter ungleicher Behandlung (Diskriminierung) der von marktbeherrschenden und marktstarken Unternehmen abhängigen Unternehmen durch diese in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist. II. Steuerrecht:...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Monopolkommission
unabhängiges Expertengremium, das die Legislative und Exekutive regelmäßig über den Stand der Unternehmenskonzentration informiert, kritisch die Kartellrechtspraxis der Kartellbehörden und Gerichte begleitet und Sondergutachten zu kartellrechtlichen und wettbewerbspolitischen Fragestellungen verfasst....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Erlaubniskartelle
Antragskartell. Sammelbegriff für Rationalisierungskartelle, Strukturkrisenkartelle, Ministerkartelle und sonstige Kartelle, für die die beteiligten Unternehmen bis zur Siebten GWB-Novelle vom 1.7.2005 bei der zuständigen Kartellbehörde eine Erlaubnis beantragen mussten. Die Kartellbehörde...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
kartellrechtliche Ausnahmebereiche
Ausnahmen vom Kartellverbot für Unternehmen und Verbände der Landwirtschaft einschließlich Fischerei (§ 28 GWB), für bestimmte Verträge der Wasserwirtschaft (§ 31 GWB), für forstwirtschaftliche Erzeugervereinigungen und ähnliche Zusammenschlüsse der Forstwirtschaft (§ 40 BWaldG) sowie...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Federal Trade Commission (FTC)
1914 gemäß Federal Trade Commission Act errichtete amerikanische Kartellbehörde; Sitz in Washington, D.C. Neben der Antitrust Division des Justizministers für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zuständig (Bureau of Competition); daneben Durchsetzung der Vorschriften über den unlauteren...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Ausgleichsfonds
Auf staatlicher Ebene1. Deutschland: Sondervermögen des Bundes; auf staatlicher Ebene im Wege der Vorfinanzierung durch Kreditaufnahmen geschaffener Fonds mit dem Zweck, Ausgleichsleistungen an bestimmte, gesetzlich festgelegte Empfängergruppen (z.B. schwerbehinderte Menschen) in Form von...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Umwandlungsrecht, Recht der Unternehmenszusammenschlüsse
)
Wettbewerbsregeln
Verhaltensregeln für Unternehmen zur Sicherung und Herbeiführung eines lauteren und leistungsgerechten Wettbewerbs (§§ 24 ff. GWB). Wettbewerbsregeln können von Wirtschafts- und Berufsvereinigungen aufgestellt werden. Die Anerkennung ist schriftlich bei der Kartellbehörde zu beantragen (§ 24...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Vorteilsabschöpfung
Mehrerlösabschöpfung; Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils, den ein Unternehmen durch einen schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) begangenen Verstoß gegen Bestimmungen des GWB, Verfügungen der Kartellbehörde oder die Art. 101, 102 AEUV erlangt, durch die Kartellbehörde oder Verbände. Hierdurch soll eine Bereicherung durch einen Kartellrechtsverstoß verhindert werden....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Kartellverträge
Verträge, durch die sich rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleibende Unternehmen inbesondere zum Zwecke der Marktbeeinflussung zu einem Kartell zusammenschließen. Vgl. auch Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Vergleichsmarktkonzept
Methode zum Nachweis missbräuchlich hoher Preise eines marktbeherrschenden Anbieters bzw. missbräuchlich niedriger Preise eines marktbeherrschenden Nachfragers....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Sherman Act
US-amerikanisches Gesetz gegen Kartelle und den Missbrauch von Monopolstellungen im Wirtschaftsleben aus dem Jahre 1890. Von Senator Sherman eingebracht und nach ihm benannt. Führte zu teilweise spektakulären Entflechtungen, z.B. bei General Electric und Standard Oil. Zweck: Schutz der in der...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Schadensersatzpflicht
Pflicht zum Ersatz des durch einen fahrlässigen oder vorsätzlich begangenen Verstoß gegen deutsches oder europäisches Kartellrecht oder eine Verfügung der Kartellbehörde entstandenen Schadens durch den Verursacher (§ 33a GWB). Für die Bemessung des Schadens gilt § 287 ZPO. Der Entscheidung...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Know-how-Vereinbarungen
vom Kartellverbot freigestellt durch die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 316/2014 der Kommission vom 21.3.2014 über die Anwendung von Art. 101 III des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen;...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Bundeskartellamt (BKartA)
selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWi); Sitz in Bonn gemäß § 51 I GWB. Kartellbehörde des Bundes nach dem Kartellgesetz (§§ 51–53 GWB); ausschließlich für bestimmte Kartellsachen (z.B. Fusionskontrolle) zuständig (§...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Antitrust-Gesetzgebung
Sammelbegriff für die amerik. Normen zum Kartellrecht: Sherman Act, Clayton Act, Federal Trade Commission Act....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Wettbewerbsvereinbarungen
1. Abreden unter Wettbewerbern zur Festlegung der Grenzen des Wettbewerbs. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zulässig, soweit die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten oder die Vorschriften des Kartellrechts in Deutschland (hier: § 1 GWB) oder gegen Europäisches Kartellrecht (hier: Art....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Verpflichtungszusage
von der Kartellbehörde in einer Entscheidung nach § 32b GWB für verbindlich erklärte verhaltensorientierte oder strukturelle Zusage eines Unternehmens, die im Rahmen eines bereits anhängigen Verfahrens nach § 32 GWB eine gütliche Einigung zwischen der Kartellbehörde und dem Unternehmen...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Hart-Scott-Rodino Act
Bestandteil der Antitrust-Gesetzgebung der USA. Durch den im Jahr 1976 verabschiedeten "Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act" wurde ein neuer Section 7 A in den Clayton Act aufgenommen. Seither sind bestimmte wirtschaftlich bedeutendere Zusammenschlüsse vor dem Vollzug bei der Federal Trade...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Clayton Act
1914 in Ergänzung zum Sherman Act verabschiedetes US-amerikanisches Antitrust-Gesetz mit dem Ziel, durch den Sherman Act nicht erfasste Wettbewerbsbeschränkungen zu verbieten und somit die Monopolisierung im Ansatz zu unterbinden (sog. Incipiency Doctrine). Inhalt: (1) Verbot kartellrechtlicher...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Verwendungsbeschränkung
Verwendungsbindung; 1. Begriff: Beschränkung der Freiheit einer Vertragspartei in der Verwendung der gelieferten Waren, anderer Waren oder gewerblicher Leistungen. Betrifft die Verwendung den Bezug oder Absatz der Ware, so liegt keine Verwendungsbindung, sondern eine Ausschließlichkeitsbindung...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Sanierungsfusion
Verschmelzung (Fusion) aus wirtschaftlichem Grund (Sanierung). Keine Ausnahme von der Fusionskontrolle, kann aber eine Ministererlaubnis nach § 42 GWB rechtfertigen, mit der sich der Bundesminister für Wirtschaft und Energie über eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hinwegsetzt. Die...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Bezugsbindung
1. Begriff: Form der Vertriebsbindung, bei der z.B. ein Händler gebunden wird, seine Waren nur bei einem bestimmten Lieferanten zu beziehen. Dadurch können Querlieferungs- oder Reimportverbote innerhalb von Vertriebsbindungssystemen überwacht werden. Bezugsbindungen können auch negativ...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
)
einstweilige Maßnahmen
Anordnung der Kartellbehörde im laufenden Kartellverwaltungsverfahren, um in dringenden Fällen bereits vor einer endgültigen Entscheidung einen ernsten, nicht wieder gutzumachenden Schaden für den Wettbewerb abzuwenden (§ 32a GWB). Voraussetzung ist, dass die vorläufige wettbewerbliche...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Missbrauch
Tatbestandsmerkmal der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Alleinbezug
1. Begriff: Verpflichtung des Käufers, die vertraglich bestimmten Waren oder Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit nur beim Lieferanten zu beziehen. 2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Alleinbezugsverpflichtungen, die den Wettbewerb spürbar beschränken, unterfallen grundsätzlich dem...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Demarkationsvertrag
Abgrenzungsvertrag. 1. Allgemein: Vertrag, der die Interessengebiete zweier oder mehrerer nach den gleichen Zielen strebender Subjekte abgrenzt (z.B. beim Gebietskartell). 2. Bei Energie- und Wasserversorgungsunternehmen: Vertrag zwischen Versorgungsunternehmen zur Abgrenzung und Aufteilung von...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
VWL
(
Energiepolitik
)
Abstellungsverfügung
Verpflichtung von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen durch die Kartellbehörde im Verwaltungsverfahren, eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift des deutschen oder europäischen Kartellrechts abzustellen....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Marktaustrittsschranken
Faktoren, die den Rückzug eines Unternehmens aus einem Markt erschweren (z.B. arbeitsrechtliche Hemmnisse, hohe Stilllegungskosten, die häufig den Charakter von Sunk Costs haben, und staatliche Regulierungsmaßnahmen), obwohl (dauerhafte) Nachfrageschwäche und/oder Überkapazitäten den Markt...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Marktbeherrschungsvermutung
Gemäß § 18 IV und VI GWB wird Marktbeherrschung bei der Missbrauchsaufsicht bzw. Fusionskontrolle vermutet, wenn bestimmte Marktanteile auf dem relevanten Markt erreicht sind. Das Überschreiten der gesetzlich verankerten Marktanteilsschwellen (40 Prozent für ein einzelnes Unternehmen, 50...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
unbillige Behinderung
Tatbestandsmerkmal des Diskriminierungsverbots (§§ 19 II Nr. 1, 20 I GWB). Unbillige Behinderung ist jedes Verhalten eines marktbeherrschenden oder marktstarken Unternehmens, das die wettbewerbliche Betätigungsfreiheit eines anderen Unternehmens nachteilig beeinflusst, ohne dass dies bei...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Nichtleistungswettbewerb
umfasst Verhaltensweisen, die geeignet sind, einen echten Vergleich der Leistungen der einzelnen Wettbewerber durch die Marktgegenseite auszuschließen. Dabei kann es sich um eine Behinderung der Mitbewerber oder um eine unmittelbare Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit der Kunden handeln, bspw. durch Täuschung, Drohung oder Lockangebote....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Absatzbindung
HandelForm der Vertriebsbindung. Beispiele: (1) Ein Hersteller bindet seine Abnehmer im Handel, indem sie ihr Marktverhalten an seiner vorgegebenen Marketingkonzeption für das Produkt ausrichten. Als Gegenleistung räumt er häufig Absatzexklusivität (Alleinvertrieb) auf bestimmten regionalen...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
)
Ministerkartell
Gemeinwohlkartell. Mit der Siebten GWB-Novelle abgeschaffte Möglichkeit nach § 8 GWB a.F. zur Freistellung vom Verbot des § 1 GWB für solche Vereinbarungen und Beschlüsse, die zwar aufgrund der Verfolgung außerwettbewerblicher Ziele ansonsten nicht legalisierungsfähig waren, deren...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Sektoruntersuchung
Befugnis der Kartellbehörde zur Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges oder - Sektor übergreifend - einer bestimmten Art von Vereinbarungen (§ 32e GWB). Voraussetzung ist, dass starre Preise oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb eingeschränkt oder verfälscht ist....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
passive Diskriminierung
bes. Ausprägung des Diskriminierungsverbots (§§ 19 II Nr. 5, 20 II GWB). Demnach darf ein marktbeherrschender oder marktstarker Nachfrager seine Marktstellung grundsätzlich nicht dazu ausnutzen, andere Unternehmen zur sachlich nicht gerechtfertigten Vorteilsgewährung zu veranlassen, es sei...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Absatzquote
beim Quotenkartell die den einzelnen Kartellmitgliedern zugeteilte Verkaufsmenge....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Geheimhaltungspflicht
Für Angehörige der Kartellbehörde und Personen, die mit einer Prüfung von Unternehmen betraut werden, ist die Geheimhaltungspflicht nicht mehr in § 46 GWB geregelt, es gilt vielmehr die allg. Geheimhaltungsvorschrift des § 203 II StGB sowie für Beamte die Regelung des § 67 BBG und der...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
wettbewerbsrechtliche Ausnahmebereiche
Wirtschaftsbereiche, in denen Wettbewerb aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich (sog. natürliche Ausnahmebereiche, z.B. in Versorgungsnetzen) oder im Hinblick auf die Realisierung bestimmter politisch vorgegebener Ziele nicht geeignet (sog. politische Ausnahmebereiche) ist. Das geltende...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Kartellverwaltungsverfahren
Verfahren, das die Kartellbehörde von Amts wegen oder auf Antrag einleitet (§ 54 I GWB). In negativer Abgrenzung handelt es sich dabei um alle Verfahren, bei denen es sich weder um Bußgeldverfahren (§§ 81-86 GWB) noch um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Kartellzivilverfahren, §§ 87-89 GWB)...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Unterlassungsanspruch (Kartellrecht)
Anspruch von Mitbewerbern oder sonstigen Marktbeteiligten auf zukünftige Unterlassung eines sie schädigenden Verstoßes eines Dritten gegen deutsches oder europäisches Kartellrecht oder eine Verfügung der Kartellbehörde (§ 33 GWB). Voraussetzung ist eine tatsächliche Begehungsgefahr...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Abwägungsklausel
wettbewerbsrechtliche Klausel (vgl. § 36 I Satz 2 Nr. 1 GWB), die für fusionierende Unternehmen die Möglichkeit schafft, einer drohenden Untersagung eines Zusammenschlusses zu entgehen. Voraussetzung ist, dass durch den Zusammenschluss auf einem anderen Markt Verbesserungen der...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Verbundverträge
Verträge zwischen Unternehmen der Energieversorgung, wonach Lieferungen von Energie über feste Versorgungswege ausschließlich einem oder mehreren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Angebots- und Kalkulationsschematakartell
Kartell zur Vereinheitlichung der Leistungsbeschreibung und Preisaufgliederung bei Ausschreibungen, das nach § 5 IV GWB a.F. als Anmeldekartell vom Kartellverbot ausgenommen war. Diese Vorschrift ist als wettbewerbspolitisch entbehrlich mit der Sechsten GWB-Novelle zum 1.1.1999 gestrichen worden....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Finanzierungsgemeinschaft
zwischenbetriebliche Kooperation rechtlich selbstständiger Unternehmungen zur Finanzierung (Finanzierungspooling). Motive: (1) Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschlusses in Form des Trusts oder Konzerns; (2) Erzielung von Größenvorteilen bei der Finanzierung. ...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
vertikale Bindungen
Zu den vertikalen Bindungen zählen Ausschließlichkeitsbindungen, Kopplungsgeschäfte, Vertriebsbindungen sowie Verwendungsbeschränkungen....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Merger Guidelines
Ausführungsbestimmungen des US-amerikanischen Kartellrechts (Antitrust-Gesetzgebung) zur Fusionskontrolle. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat Guidelines zu Einzelfragen der europäischen Fusionskontrolle erarbeitet. Das Bundeskartellamt bietet ein ausführlicheres Merkblatt zur dt. Fusionskontrolle an....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Federal Trade Commission Act
US-amerikanisches Gesetz von 1914 zur Errichtung einer Kartellbehörde mit Aufgaben in der Antitrust-Gesetzgebung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Zwangssyndikat
Zwangskartell; Kartell, das auf Anordnung des Staates (z.B. zur Förderung des Exports japanischer Unternehmen) errichtet werden soll....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Markttransparenzstelle
Einrichtungen zur Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Marktdaten im Bereich des Großhandels mit Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur sowie im Bereich der Kraftstoffe beim Bundeskartellamt....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Mittelstandsempfehlung
frühere Ausnahme vom grundsätzlichen Empfehlungsverbot des § 22 I GWB a.F. zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Mittelstandsempfehlungen sind seit der Siebten GWB-Novelle allg. nach § 1 GWB und Art. 101 I AEUV zu beurteilen....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
)
Netzwerk der Wettbewerbsbehörden
European Competition Network, Abk.: ECN. Die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten bilden zusammen mit der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission das Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden. Es dient der Zusammenarbeit sowie dem regelmäßigen...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Veranlassungsverbot
Boykottverbot; bes. Ausprägung des Diskriminierungsverbots. Gemäß § 21 I GWB dürfen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen ein anderes Unternehmen oder eine andere Unternehmensvereinigung nicht in der Absicht, bestimmte Unternehmen unbillig zu beeinträchtigen, zu Liefer- oder Bezugssperren (Boykott) auffordern....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Anmeldekartell
Widerspruchskartell. Sammelbegriff für Normen- und Typenkartelle, Konditionenkartelle und Mittelstandskartelle, für die bis zur Siebten GWB-Novelle vom 1.7.2005 das Widerspruchsverfahren galt. Anmeldekartelle waren vom Verbot des § 1 GWB freigestellt, soweit die Wettbewerbsbehörde der Anmeldung...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Entzug der Freistellung
Befugnis der Kartellbehörde zum Entzug des Rechtsvorteils einer Gruppenfreistellungsverordnung für ein bestimmtes Gebiet im Inland, falls die Vereinbarung, der Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder die aufeinander abgestimmte Verhaltensweise in diesem Gebiet die Freistellungsvoraussetzungen...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Kartellzivilverfahren
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung des GWB, der Art. 101, 102 AEUV oder der Art. 53, 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betreffen. Für Kartellzivilverfahren sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Landgerichte ausschließlich zuständig...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Zollkartell
bes. Form des Exportkartells, bei dem jedoch wie bei einem Konditionenkartell nur Abreden über einzelne Zahlungsbedingungen, nämlich über die Behandlung der zwischenstaatlichen Zollzahlung getroffen werden (Regelung der Terms of Trade)....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Aufnahmezwang
Soweit die Aufnahme eines Unternehmens in eine Wirtschafts- und Berufsvereinigung oder Gütezeichengemeinschaft abgelehnt wird, kann die Kartellbehörde die Aufnahme dieses Unternehmens in die Vereinigung anordnen, wenn dies beantragt wird und die Ablehnung eine sachlich nicht gerechtfertigte...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Untereinstandsverkäufe
Marktstarke Unternehmen dürfen gemäß § 20 III S. 2 Nr. 1 GWB Waren oder gewerbliche Leistungen jedenfalls nicht auf Dauer, sondern nur gelegentlich unter Einstandspreis verkaufen. Anderenfalls liegt aufgrund der davon ausgehenden Verdrängungswirkung eine unbillige Behinderung der kleinen und...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Mobilitätsbarrieren
Sammelbezeichnung für Markteintrittsschranken und Marktaustrittsschranken....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
Kooperation; Mittelstandskartell....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Verflechtung
Unternehmenszusammenschluss; Überkreuzverflechtung. ...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Antikonzentrationspolitik
Konzentration; Antitrust-Bewegung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Zusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschluss, Unternehmenskonzentration, Zusammenschlusskontrolle....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Exportkooperation
Kooperation....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Abgrenzungsvertrag
Demarkationsvertrag....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
abgestimmtes Verhalten....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Beschaffungskartell
Einkaufskartell....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
BKartA
Abk. für Bundeskartellamt....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Celler Kefauver Act
Clayton Act....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Duopol
Oligopol....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
VWL
(
Preis- und Markttheorie
)
Dyopol
Oligopol....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
ECN
Abkürzung für European Competition Network, Netzwerk der Wettbewerbsbehörden....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
EU-Fusionskontrollverordnung
Europäisches Kartellrecht....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
EU-Kartellrecht
Europäisches Kartellrecht....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
FTC
Abk. für Federal Trade Commission....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Fusionskontrolle
Zusammenschlusskontrolle....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Fusionskontrollverordnung
Abk. FKVO. Europäisches Kartellrecht....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Incipiency Doctrine
Clayton Act....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
individuelle Marktbeherrschung
Marktbeherrschung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
kollektive Marktbeherrschung
Marktbeherrschung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Marktzutrittsschranken
Markteintrittsschranken....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Merger
Unternehmenszusammenschluss....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Rationalisierungsverband
Rationalisierungskartell....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Robinson Patman Act
Clayton Act....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
überragende Marktstellung
Marktbeherrschung....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Unternehmungskonzentration
Konzentration....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Unternehmungszusammenschluss
Unternehmenszusammenschluss....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Wettbewerbsbehörden
Kartellbehörden....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Widerspruchskartell
Anmeldekartell....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
wirtschaftliche Konzentration
Unternehmenskonzentration....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
Zwangskartell
Zwangssyndikat....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
)
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