Preiskartell
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung selbstständiger Unternehmen über Preise. Preiskartelle verstoßen durch die hervorgerufene Wettbewerbsbeschränkung gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV.
Sonderform: Submissionskartell.
Vgl. auch Kartell.
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