Preiskonvention
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein dem Preiskartell verwandtes Rechtsinstrument, mit dem eine vergleichsweise lose Verpflichtung der vertragschließenden Parteien eingegangen wird, bestimmte Waren nicht über oder unter einem bestimmten Preis abzugeben. Derartige Preiskonventionen werden etwa für Bier, Brötchen, bestimmte Kuchensorten u.Ä. abgeschlossen.
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