Gleitpreisklausel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Preisgleitklausel; Klausel in Kaufverträgen, mit der die Preisfestsetzung entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder spätere Abänderung des vereinbarten Preises vorbehalten wird. Gleitpreisklausel wird angewandt v.a. bei größeren Objekten mit längeren Lieferfristen, um die Preisstellung ggf. der im Lieferzeitpunkt veränderten Marktlage (veränderten Lohn- und Rohstoffpreisen) anzupassen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Lebenspartnerschaft Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen Verwandtschaft eidesstattliche Versicherung einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Gleitpreisklausel
ausgehend