Direkt zum Inhalt

Akkreditiv

Definition: Was ist "Akkreditiv"?

die vertragliche Verpflichtung einer Bank, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne eine bestimmte Geldzahlung an den genannten Begünstigten zu leisten.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: a) Begriff: Der Ausdruck Akkreditiv bedeutet eine Verpflichtung einer Bank (eröffnende Bank, Akkreditivbank, opening bank) im Auftrag und nach Weisung eines Kunden (Akkreditivauftraggeber; z.B. ein Importeur) gegen Übergabe vorgeschriebener Dokumente eine Zahlung an einen Dritten (Akkreditivbegünstigter, z.B. ein Exporteur) zu leisten, sofern die Akkreditivbedingungen erfüllt sind (Dokumentenakkreditiv); vgl. Abbildung „Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs“. Akkreditive sind „abstrakt“, d.h. ihrer Natur nach von den Kaufverträgen oder anderen Verträgen, auf denen sie möglicherweise beruhen, unabhängige, losgelöste Geschäfte.

    b) Funktionen: Die maßgebliche Funktion von Akkreditiven ist aus der Sicht eines akkreditivbegünstigten Exporteurs die Zahlungssicherung: Der Exporteur erhält neben der Zahlungsverpflichtung des Importeurs als weitere und maßgebliche Sicherheit das unwiderrufliche Zahlungsversprechen einer Bank. Für den Importeur (Akkreditivauftraggeber) liegt die wichtigste Funktion von Akkreditiven in der Sicherstellung des vertragsgemäßen Warenexports: Der akkreditivbegünstigte Exporteur erhält erst Zahlung aus dem Akkreditiv, wenn er durch die in den Akkreditivbedingungen festgelegten (Export-)Dokumente den kontraktgemäßen Warenexport (mittelbar, denn das Akkreditiv bleibt abstrakt) nachweist.

    2. Arten:
    (1) das Dokumentenakkreditiv, bei dem die Auszahlung des Geldbetrages nur gegen Vorlage bestimmter Dokumente (Warenakkreditiv) erfolgt, z.B. gegen Dokumente, die das Recht an der Ware verkörpern (u.a. Traditionspapiere = Konnossemente);
    (2) das Barakkreditiv, bei dem die Leistung gegen Legitimationsnachweis erbracht wird. Die Auszahlung des Geldbetrages erfolgt i.d.R. ohne bes. Gegenleistung des Begünstigten (z.B. beim Kreditbrief). Das Barakkreditiv kommt in der Praxis kaum noch vor.

    a) Akkreditiv nach der Sicherheit des Exporteurs:
    (1) Widerrufliches Akkreditiv: Ein widerrufliches Akkreditiv kann von der eröffnenden Bank jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Akkreditivbegünstigten geändert oder annulliert werden. Widerrufliche Akkreditive kommen in der Praxis selten vor.
    (2) Unwiderrufliches unbestätigtes Akkreditiv: Ein unwiderrufliches Akkreditiv begründet eine feststehende Verpflichtung der eröffnenden Bank zur Akkreditivleistung (je nach Art des Akkreditivs: Sichtzahlung, hinausgeschobene Zahlung, Akzeptleistung oder Negoziierung), sofern vom Akkreditivbegünstigen die Akkreditivbedingungen erfüllt werden. Nach der Akkreditiveröffnung kann dem Exporteur diese Sicherheit (von wenigen Ausnahmerisiken wie z.B. Zahlungsunfähigkeit der akkreditiveröffnenden Bank, Eintritt politischer Risiken u.Ä. abgesehen) nicht mehr entzogen werden.
    (3) Unwiderrufliches bestätigtes Akkreditiv: Die Bestätigung eines unwiderruflichen Akkreditivs durch eine Bestätigungsbank begründet zusätzlich zur Akkreditivverpflichtung der eröffnenden Bank eine feststehende Verpflichtung der Bestätigungsbank zur Akkreditivleistung, sofern vom Akkreditivbegünstigten die Akkreditivbedingungen erfüllt werden. Die Bestätigung von Akkreditiven dient der zusätzlichen Absicherung des Exporteurs vor Risiken, die unbestätigte Akkreditive nicht bzw. nicht hinreichend abzudecken vermögen. Dies sind v.a. das Risiko der Insolvenz der akkreditiveröffnenden Bank sowie die politischen Risiken (Zahlungs-, Transferverbote etc.).

    b) Akkreditiv nach den Zahlungs- bzw. Benutzungsmodalitäten:
    (1) Sichtzahlungsakkreditiv (Sichtakkreditiv);
    (2) Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditiv);
    (3) Akzeptakkreditiv (Remboursakkreditiv).

    c) Sonderformen: Commercial Letter of Credit (CLC) bzw. negoziierbares Akkreditiv, Stand-by Letter of Credit, übertragbares Akkreditiv, Packing Credit (Anticipatory Credit, Bevorschussungskredit), revolvierendes Akkreditiv (Revolving Credit) sowie Gegenakkreditiv (Back-to-Back-Akkreditiv).

    3. Vertragsbestandteil sind i.d.R. die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer Paris.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Akkreditiv"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Akkreditiv Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/akkreditiv-28174 node28174 Akkreditiv node41898 Kaufvertrag node28174->node41898 node35916 FCA node35916->node28174 node30202 CPT node35916->node30202 node32483 EXW node35916->node32483 node52731 DAP node35916->node52731 node29133 DDP node35916->node29133 node32483->node28174 node32483->node30202 node32483->node52731 node32483->node29133 node35686 FOB node32483->node35686 node32483->node41898 node35686->node28174 node35686->node35916 node35686->node30202 node35686->node52731 node33103 Eigentumsvorbehalt node41898->node33103 node30794 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) node41898->node30794 node31660 Außenhandel node31660->node28174 node28357 Direktinvestition node31660->node28357 node48931 Terms of Trade node31660->node48931 node37062 nicht tarifäre Handelshemmnisse node37062->node31660
    Mindmap Akkreditiv Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/akkreditiv-28174 node28174 Akkreditiv node41898 Kaufvertrag node28174->node41898 node35916 FCA node35916->node28174 node32483 EXW node32483->node28174 node35686 FOB node35686->node28174 node31660 Außenhandel node31660->node28174

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com