Zahlungsbedingungen
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In der Wirtschaft üblicherweise, auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (evtl. auch stillschweigend), getroffene Vereinbarungen über den Zahlungsort und -zeitpunkt von Geldschulden. Zahlungsbedingungen werden vielfach mit Lieferungsbedingungen verbunden.
1. Grundsätzliche Möglichkeiten: a) Vereinbarung der Vorauszahlung (v.a. bei unbekannten oder unsicheren Kunden);
b) Übergabe gegen Bezahlung (Zug um Zug);
c) Zahlung nach Übergabe (z.B. Klauseln „sofort Kasse“, „gegen bar“; Barzahlung);
d) Vereinbarung eines Zahlungsziels (Lieferantenkredit). Vielfach kombinierte Bedingungen, z.B. Klausel „zahlbar in 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen unter Abzug von 2 Prozent Skonto“.
2. Bes. Zahlungsbedingungen bei Außenhandelsgeschäften: Bei Außenhandelsgeschäften sind zu unterscheiden kurz- bis mittelfristige Zahlungsbedingungen, die
(1) nicht dokumentäre Zahlungsbedingungen oder
(2) dokumentäre Zahlungsbedingungen (Inkasso bzw. Akkreditiv) sein können (Außenhandelsfinanzierung). Langfristige Zahlungsbedingungen setzen sich häufig aus verschiedenen Elementen zusammen, Anzahlung, Dokumentenrate, Ratenzahlung der Restschuld. Für die Ratenzahlung kann ein Lieferantenkredit, ein Bestellerkredit oder ein Bank-zu-Bank-Kredit als Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Verbunden sind die Zahlungsbedingungen im Außenhandel häufig mit Bankgarantien und weiteren Sicherungsinstrumenten.
Vgl. auch Außenhandelsfinanzierung, Incoterms.