Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Deferred-Payment-Akkreditiv; zählt zur Gruppe der Nachsichtakkreditive. Die Auszahlung des Akkreditivbetrags an den Akkreditivbegünstigten erfolgt nicht im Gegenzug zur Einreichung und Aufnahme der Dokumente, sondern ist auf einen späteren, nach den Akkreditivbedingungen genau bestimmbaren Fälligkeitstag (um die sog. Nachsichtfrist) hinausgeschoben. Der maßgebliche Vorzug dieses Dokumentenakkreditivs liegt darin, dass der Exporteur dem Importeur in Form der Nachsichtfrist das erwünschte Zahlungsziel gewähren kann und trotzdem während der Phase der hinausgeschobenen Zahlung akkreditivmäßig gesichert bleibt.
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