Direkt zum Inhalt

Arbitrage

Definition: Was ist "Arbitrage"?

Börsengeschäfte, die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen. Volkswirtschaftlich gesehen führen Arbitrage-Prozesse zu einem Ausgleich bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen zwischen den Teilmärkten und bewirken damit eine einheitliche Preis- und Zinsfeststellung. Mit der zunehmenden Ausbreitung des Computerhandels an der Börse sowie der Vernetzung der Börsenplätze werden die Möglichkeiten für Arbitragegeschäfte immer geringer.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bankwesen
    2. Schiedsgerichtsverfahren

    Bankwesen

    1. Begriff: Börsengeschäfte, die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen. Volkswirtschaftlich gesehen führen Arbitrage-Prozesse zu einem Ausgleich bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen zwischen den Teilmärkten und bewirken damit eine einheitliche Preis- und Zinsfeststellung. Mit der zunehmenden Ausbreitung des Computerhandels an der Börse sowie der Vernetzung der Börsenplätze werden die Möglichkeiten für Arbitragegeschäfte immer geringer.

    2. Arten bisheriger Arbitragegeschäfte (nach den Wirtschaftsgütern zu unterscheiden): a) Effektenarbitrage (Wertpapierarbitrage): Im Börsenhandel werden unterschiedliche Kurse von demselben Wertpapier an verschiedenen Börsenplätzen (Kursdifferenzen) dadurch Gewinn bringend ausgenutzt, indem an einer Börse dieses Wertpapier billig gekauft und an einer anderen teurer verkauft wird (Differenzarbitrage), bzw. das Papier wird entweder am billigsten Börsenplatz gekauft und dann gehalten, oder ein bereits im Bestand befindliches Papier wird am teuersten Börsenplatz verkauft (Ausgleichsarbitrage).

    b) Devisenarbitrage: Gewinnbringende Ausnutzung unterschiedlicher Wechselkurse einer Währung an verschiedenen Devisenplätzen, wobei zwischen Kassa- und Termingeschäften zu unterscheiden ist. Kauf von Devisen am Platz mit den billigsten Kassakursen und Verkauf der Devisen am Platz mit den teuersten Terminkursen wird als Devisen-Differenzarbitrage, Verkauf einer bestehenden Fremdwährungsforderung am teuersten Platz bzw. Erfüllung einer bestehenden Fremdwährungsverbindlichkeit am billigsten Platz wird als Devisen-Ausgleichsarbitrage bezeichnet.

    c) Zinsarbitrage: Geschäfte am Geldmarkt, bei denen neben dem Ziel der Liquiditätsversorgung versucht wird, durch Ausnutzung von Zinsdifferenzen an verschiedenen Geldhandelsplätzen einen Zinsgewinn zu erzielen.

    Schiedsgerichtsverfahren

    Form des Schiedsgerichts oder Schiedsspruchs, auch Arbitration genannt. Inanspruchnahme im Außenhandel und zunehmend auch im Binnenhandel gemäß einer im Kaufvertrag bes. vereinbarten Arbitrage-Klausel.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Arbitrage"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Arbitrage Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbitrage-29775 node29775 Arbitrage node34586 Geldmarkt node29775->node34586 node48640 Wertpapier node29775->node48640 node29714 Devisen node29775->node29714 node47636 Wechsel node47448 Swap node47448->node29775 node50034 Termingeschäfte node47448->node50034 node49657 Swapsatz node47448->node49657 node43815 Securitization node43815->node34586 node36717 Geldmarktpapiere node41471 Kreditmarkt node41471->node34586 node34586->node36717 node54161 Blockchain node54161->node48640 node28518 Anleihe node48640->node47636 node48640->node28518 node29728 Börse node33310 Hedging node50034->node29775 node50034->node29728 node50034->node33310 node31239 Derivate node50034->node31239 node27721 Compliance node27721->node29714 node39685 Liquidität node39685->node29714 node31239->node47448 node31239->node48640 node31239->node29714
    Mindmap Arbitrage Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbitrage-29775 node29775 Arbitrage node29714 Devisen node29775->node29714 node48640 Wertpapier node29775->node48640 node34586 Geldmarkt node29775->node34586 node50034 Termingeschäfte node50034->node29775 node47448 Swap node47448->node29775

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete