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Recht
Privatrecht
Wertpapierrecht
Ergebnisse pro Seite
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Wertpapierrecht
Wertpapierrecht allgemein
Wechselrecht
Scheckrecht
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 73 von 73
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Sie werden von einer Vertragspartei einseitig gestellt und bedürfen daher einer bes. Kontrolle, um ihren Missbrauch zu verhindern....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Intervention
Eingriff in ein Geschehen. Wirtschaftspolitik: Staatlicher Eingriff in das Wirtschaftsgeschehen (Interventionismus). Betriebswirtschaft: Eine von außen initiierte Einflussnahme auf ein System, indem das für das System relevante Umfeld (Kontext) verändert wird. Zivilprozessordnung: Streithilfe,...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen der ABWL
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
VWL
(
Allgemeine Wirtschaftspolitik
)
Arbitrage
Börsengeschäfte, die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen. Volkswirtschaftlich gesehen führen Arbitrage-Prozesse zu einem Ausgleich bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen zwischen den Teilmärkten und bewirken damit...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Veräußerung
Der Begriff der Veräußerung umschreibt rechtliche Vorgänge, bei denen eine Person einer anderen Person Vermögensgegenstände überträgt....
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Credit Default Swap (CDS)
Instrument zur Absicherung eines Zahlungsausfalls bei einem Kreditnehmer; sehr vereinfacht: ein CDS schützt wie eine Kreditausfallversicherung vor dem Totalverlust des geliehenen Kapitals (zumeist Anleihen) im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; Gläubiger zahlen einen bestimmten Betrag...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Rückgriff
Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. Der Rückgriff reicht ein Haftungsrisiko an dritte Personen weiter....
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Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Freizeichnungsklausel
1. Bürgerliches Recht: Begriff mit verschiedenen Bedeutungen: a) Klauseln, durch die Bindung an ein Vertragsangebot ausgeschlossen wird (ohne Obligo, freibleibend). b) Klauseln, durch die auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die einem Teil obliegende Haftung, v.a. die...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
abstraktes Schuldversprechen
Ein abstraktes Schuldversprechen begründet einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Schuldner zu einer Leistung verpflichtet, die von ihrem sachlichen Rechtsgrund abgelöst ist. Die wichtigste Form des abstrakten Schuldversprechens sind Wechsel- und Scheckverpflichtungen. Der...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
an Erfüllungs Statt
Übernahme einer neuen Verbindlichkeit durch den Schuldner zum Zwecke der Befriedigung eines alten Gläubigers (z.B. Hergabe eines Wechsels oder Schecks), wenn die alte Verbindlichkeit infolge der Begründung der neuen erlischt (anders: erfüllungshalber). Im Zweifel ist nicht anzunehmen, dass eine...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Akzept
Durch ein Akzept (lat. Angenommenes) wird im Bürgerlichem Recht und im Wechselrecht ein Recht begründet....
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Legitimationspapiere
Urkunden, bei denen der Aussteller ohne Prüfung der Empfangsberechtigung an den Inhaber der Urkunde leisten, jedoch auch Legitimierung des Inhabers als des Verfügungsberechtigten verlangen kann (§ 808 BGB). 1. Qualifizierte Legitimationspapiere, auch hinkende Inhaberpapiere genannt: Geben zwar...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
summarisches Verfahren
Zivilprozessverfahren, das schnell zum Urteil führen muss und deshalb nur eine beschränkte, summarische Prüfung des Prozessstoffes gestattet. Demgemäß sind nicht alle Beweismittel zugelassen (meist nur Urkunden, u.U. auch Antrag auf Parteivernehmung). Es ergeht, wenn der Kläger hinreichende...
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Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Teilleistung
Bürgerliches Recht teilweise Erfüllung einer Verbindlichkeit. Gemäß § 266 BGB ist Teilleistung grundsätzlich unzulässig; der Gläubiger kann daher Teilleistung zurückweisen, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Ausnahmen: Unzulässige Rechtsausübung. Teilleistungen können...
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BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
)
hinkende Inhaberpapiere
qualifizierte Legitimationspapiere; zu den Wertpapieren i.w.S. gehörig. In hinkenden Inhaberpapieren verspricht der Aussteller einem namentlich benannten Gläubiger eine Leistung, bestimmt aber gleichzeitig, dass die Leistung an jeden Inhaber der Urkunde bewirkt werden kann (§ 808 BGB)....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Prospekt
I. Werbeschrift. II. Dokument, das vor einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren zu veröffentlichen ist....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
BWL
(
Kommunikationspolitik
)
Prospekthaftung
Gesetzliche Verpflichtung von Prospektverantwortlichen, i.d.R. Wertpapieremittenten und emissionsbegleitenden Kreditinstituten (Konsortialführer), als Gesamtschuldner zu haften, falls im Wertpapierprospekt (Prospekt) für die Beurteilung eines Wertpapiers wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Ladeschein
1. Begriff: Ein im Frachtgeschäft vom Frachtführer ausgestelltes Wertpapier, in dem der Empfang der zur Beförderung übergebenen Güter bescheinigt und die Aushändigung an den im Ladeschein bezeichneten Empfänger versprochen wird (§§ 444–448 HGB). 2. Rechtliche Bedeutung: Der Ladeschein...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Mündelsicherheit
BegriffBedeutung geht über die Anlage von Mündelgeldern hinaus; bei der Anlage von Kapitalien wird vielfach gesetzlich oder vertraglich Mündelsicherheit verlangt. Rechtsgrundlage: §§ 1807 ff. BGB.Anlageformen1. Die Anlage von Mündelgeldern soll grundsätzlich nur erfolgen: In sicheren...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Familienrecht
)
Mantel
1. Mantel bei Wertpapieren: Urkunde, in der bei Aktien das Anteilsrecht bzw. bei Anleihen die Forderung verbrieft ist. 2. Aktienmantel bzw. GmbH-Mantel: Die gesamten Anteilsrechte einer Kapitalgesellschaft (Aktien, GmbH-Anteile), die ohne den ursprünglichen Geschäftsbetrieb verkauft werden (sog. Mantelkauf)....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Aufgebotsverfahren
Eine in bestimmten Fällen zulässige öffentliche gerichtliche Aufforderung, Ansprüche oder Rechte, i.d.R. zwecks Vermeidung des Ausschlusses, spätestens im Aufgebotstermin anzumelden....
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Urkundenprozess
bes. Zivilprozessverfahren, das einer Partei, die ihre Rechte durch Urkunden (Beweismittel) nachweisen kann, nach beschränkter Sachprüfung einen vorläufigen gerichtlichen Schutz gibt, während die endgültige Klärung einem Nachverfahren vorbehalten bleibt...
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Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Wechselrecht
die Bestimmungen des Wechselgesetzes (WG) sowie die einschlägigen ergänzenden Bestimmungen des BGB und die Vorschriften über den Wechselprozess (§§ 602 ff. ZPO). Durch die auf der Genfer Wechselrechtskonferenz von 1930 getroffenen Vereinbarungen vom 7.6.1930 ist das Wechselrecht international...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Vorbehaltsurteil
Urteil, das vorbehaltlich der Aufhebung im Nachverfahren ergeht. 1. Vorbehaltsurteil ist möglich: a) Wenn der Beklagte gegenüber dem Klageanspruch mit einer Gegenforderung aufrechnet (§ 302 ZPO; Aufrechnung), und zwar, wenn die Gegenforderung mit dem Klageanspruch nicht in rechtlichem...
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Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
mündelsichere Papiere
Zur Anlegung von Mündelgeldern zugelassene Wertpapiere, insbesondere Pfandbriefe und verbriefte Forderungen....
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Familienrecht
)
Benachrichtigungspflicht
Notifikationspflicht; allgemein: die Verpflichtung, einen Betroffenen oder Verpflichteten bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte zu benachrichtigen.-- 1. Wechselrecht: Pflicht des Wechselinhabers bei Unterbleiben der Annahme oder Zahlung zur Benachrichtigung gewisser aus dem Wechsel verpflichteter...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Wechselklage
Klage, mit der ein Anspruch aus einem Wechsel geltend gemacht wird. Wenn ein Bezogener den Wechsel nicht einlöst und ein Wechselrückgriff erfolglos geblieben ist, kann gegen den Bezogenen Wechselklage erhoben werden. Mit Erhebung der Klage wird ein Wechselprozess eingeleitet. Da der Wechselprozess...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Geld- und Wertzeichenfälschung
(1) Das Nachmachen von in- und ausländischen Geldes, Schuldverschreibungen, Aktien etc. in der Absicht, die nachgemachten Stücke als echte in den Verkehr zu bringen; (2) Veränderung echten Geldes oder echter Wertpapiere in der Absicht, den Stücken einen höheren Wert oder außer Kurs gesetzten...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
kaufmännischer Verpflichtungsschein
Schriftlich an Order (Orderklausel) gestelltes Versprechen eines Kaufmanns auf Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen, unabhängig von einer Gegenleistung (§ 363 HGB). Kaufmännische Verpflichtungsscheine kam früher vielfach bei Ausgabe von Anleihen vor, zur Umgehung der...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Nichtigkeitsklage
ZivilrechtWiederaufnahme des Verfahrens.Gesellschaftsrecht1. GmbH : a. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmung über die Höhe des Stammkapitals oder den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen über den Gegenstand des Unternehmens nichtig, kann jeder Gesellschafter, jeder...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht
)
Wechselrückgriff
die Inanspruchnahme von Wechselverpflichteten im Falle eines notleidenden Wechsels. Wird der Wechsel vom Bezogenen nicht oder nur teilweise eingelöst und ist mit der Einlösung nicht mehr zu rechnen, wird der Wechsel als notleidend bezeichnet. In diesem Fall kann der Wechselinhaber gegenüber anderen Wechselverpflichteten Rückgriff nehmen....
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Abwehranspruch
1. Schutz gegen objektiv widerrechtliche Eingriffe in geschützte Rechtsgüter nach den Grundsätzen von § 1004 BGB. Abwehranspruch besteht in einer Unterlassungsklage, auch dann, wenn den Verletzer kein Verschulden trifft. 2. Bei unbefugtem Firmengebrauch (§ 37 HGB) besteht ein Abwehranspruch....
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
kaufmännische Orderpapiere
Die in § 363 HGB aufgezählten gewillkürten Orderpapiere, nämlich: Kaufmännische Anweisung (§ 363 I HGB), kaufmännischer Verpflichtungsschein, Konnossement (§§ 642 ff. HGB) und Ladeschein (§ 444 HGB). Für die Form des Indossaments, die Legitimation des Besitzers, ihre Prüfung und die...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Verfalltag
1. Allgemein: Tag, an dem eine vertraglich vereinbarte Frist abläuft. 2. Im Wechselrecht: der Tag, an dem ein Wechsel fällig ist. Ist der Verfalltag des Wechsels ein Sonnabend, ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, so kann die Einlösung des Wechsels erst am nächsten Werktag verlangt werden....
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Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Wechselprozess
Art des Urkundenprozesses mit einigen Besonderheiten (§§ 602–605 ZPO): Der Wechselprozess ist zulässig für alle Ansprüche aus einem Wechsel; der Wechselverpflichtete kann in dem Gerichtsstand des Zahlungsortes oder in seinem allg. Gerichtsstand verklagt werden. Werden...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Scheckfähigkeit
Fähigkeit, rechtswirksam als Aussteller oder Indossant einen Scheck zu begeben (aktive Scheckfähigkeit) oder Bezogener eines Schecks sein zu können (passive Scheckfähigkeit). Aktive Scheckfähigkeit besitzt jede geschäftsfähige Person (Geschäftsfähigkeit). Schecks dürfen nur auf Banken gezogen werden (Art. 3, 54 ScheckG). ...
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Recht
(
Scheckrecht
) ,
BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Scheckrecht
bes. Rechtsvorschriften, die den Scheck betreffen. Der Scheck hat sich zunächst weitgehend gewohnheitsrechtlich entwickelt. Erste gesetzliche Regelung in Deutschland durch das Scheckgesetz vom 11.3.1908. Bestrebungen für eine internationale Vereinheitlichung des Scheckrechts seit Ende des 19....
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Recht
(
Scheckrecht
)
Duplikat
Abschrift eines Dokuments, z.B. eines Frachtbriefes, auch eines Wechsels (Wechselabschrift)....
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Recht
(
Wechselrecht
)
Prokuraindossament
Wertpapierrechtliche Bevollmächtigung (Indossament) bes. bei Wechseln....
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Kraftloserklärung von Wertpapieren
1. Kraftloserklärung von Wertpapieren durch Aufgebotsverfahren nach §§ 466 ff. FamFG, d.h. durch Ausschließungsbeschluss (§ 478 FamFG), v.a. bei abhanden gekommenen Wertpapieren. Beispiele: § 72 AktG; Art. 90 WG; Art. 59 ScheckG; kaufmännische Orderpapiere. Die für kraftlos erklärte...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Börsengesetz (BörsG)
Rechtsrahmen für die Organisation und die Tätigkeit der Börsen, ursprüngliche Fassung von 1896. Bedeutende Novellierungen des Börsengesetzes erfolgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v.a. 1994 im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Das PfandBG regelt Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen) und Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe....
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Wertpapier-Sondervermögen
Investmentfonds, dessen Vermögen nach dem aufgehobenen KAGG im Einzelnen geregelt war und fast ausschließlich aus Wertpapieren bestand. Das Investmentgesetz (InvG) schreibt den Kapitalanlagegesellschaften nicht mehr vor, wie sie ihre Fonds strukturieren sollen. Hier wird lediglich...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Wechselfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten aus einem Wechsel zu sein (Wechselrechtsfähigkeit) und diese durch eigene Handlungen zu begründen (Wechselgeschäftsfähigkeit). 1. Wechselrechtsfähigkeit: Diese Eigenschaft kommt allen natürlichen Personen und juristischen Personen zu....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Scheckprozess
bes. Art des Urkundenprozesses zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Scheck (§ 605a ZPO). Besonderheiten: Entsprechend denen des Wechselprozesses, u.a. hinsichtlich Abkürzung der Einlassungsfrist, Begrenzung der Beweismittel, Zuständigkeit....
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Recht
(
Scheckrecht
)
Ehreneintritt
Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). Ehreneintritt erfolgt zugunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die in der Notadresse angegebene oder (selten) eine andere Person....
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Recht
(
Wechselrecht
)
Scheckbürgschaft
durch eine Bürgschaftsklausel auf dem Scheck oder einem Anhang übernommene wertpapierrechtliche Bürgschaft für die Schecksumme (Art. 25-27 ScheckG). Die Regelung ist ähnlich wie bei der Wechselbürgschaft: Der Bezogene kann nicht als Bürge fungieren. In der Praxis selten....
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Recht
(
Scheckrecht
)
Altsparergesetz
Gesetz i.d.F. vom 1.4.1959 (BGBl. I 170) m.spät.Änd., brachte für die vom 1.1.1940 bis zur Währungsreform durchgehaltenen Sparanlagen eine erhöhte Umstellung auf insgesamt 20 Prozent. Zu den Altsparanlagen gehörten auch Bausparguthaben, Pfandbriefe u.a. Der Anspruch auf die erhöhte...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
ausländische Wertpapiere
von Ausstellern mit Sitz außerhalb Deutschlands ausgegebene Wertpapiere. Nach dem Außenwirtschaftsrecht sind Rechtsgeschäfte über ausländische Wertpapiere grundsätzlich unbeschränkt zulässig (Kapitalverkehr). Gewisse Einschränkungen bestehen bei ausländischen Investitionen und ausländischen Unternehmungen im Inland. Vgl. auch Auslandswerte....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Kellerwechsel
ein auf eine fingierte oder insolvente Person gezogener Wechsel. Der Kellerwechsel ist grundsätzlich gültig (vgl. Art. 7 WG), es kann jedoch Betrug oder Urkundenfälschung vorliegen. ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Sprungrückgriff
Sprungregress; beim Wechsel oder Scheck zulässige Form des Rückgriffs. Der Inhaber braucht sich nicht an die Reihenfolge der Wechsel- bzw. Scheckverpflichteten zu halten, sondern kann bei jedem einzelnen der Indossanten, Bürgen und auch bei dem Aussteller Rückgriff nehmen (Art. 47 II WG, Art. 44 II ScheckG)....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Beteiligungs-Sondervermögen
Ehemals Fonds nach dem seit 2004 in das Investmentgesetz (InvG) integrierten KAGG, bei denen das eingelegte Geld in Wertpapieren, Schuldscheindarlehn und Beteiligungen als stiller Gesellschafter an Unternehmen, die keinen Zugang zum organisierten Kapitalmarkt haben, angelegt wird (§§ 25a ff....
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Wechselmahnbescheid
Sonderform des Urkundenmahnbescheids. Das Mahnverfahren wird bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners in den Wechselprozess übergeleitet (§ 703 a ZPO). ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Auslandswerte
Begriff des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (§ 2 VI). Auslandswerte sind unbewegliche Vermögenswerte in fremden Wirtschaftsgebieten, Forderungen in Euro gegen Gebietsfremde, auf andere Währung lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere....
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Terzo
Geschäft a terzo (zu dritt), ein Gelegenheitsgeschäft (v.a. bei Wertpapieren), für dessen Durchführung sich drei Rechtspersonen zu einer Gelegenheitsgesellschaft zusammenschließen. Gewinn und Verlust werden wie beim Metageschäft gleichmäßig verteilt oder wie beim Konsortialgeschäft nach Beteiligungsquoten umgelegt....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Geld- und Wertzeichenverkehrsgefährdung
Ordnungswidrigkeit, mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro bedroht, mit der der Gefahr einer missbräuchlichen Herstellung von Geld etc. vorgebeugt werden soll. Tritt eine Fälschungsabsicht hinzu, wird die Ordnungswidrigkeit durch die Straftatbestände der Geld- und Wertzeichenfälschung verdrängt....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Recht der Ordnungswidrigkeiten
)
Prolongationsgeschäft
das der Prolongation zugrunde liegende, die Erfüllung eines Geschäfts auf einen späteren Zeitpunkt verschiebende Rechtsgeschäft. ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Kontraprotest
Wechselprotest wegen unterbliebener Ehrenzahlung (Ehreneintritt). ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Scheckmahnbescheid
Sonderform des Urkundenmahnbescheids. Das Mahnverfahren wird ggf. in den Scheckprozess übergeleitet (§ 703a ZPO)....
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Recht
(
Scheckrecht
)
Umtausch
Aktienumtausch, Wandelschuldverschreibung. ...
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Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
CDS
Abk. für Credit Default Swap....
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Ausweispapiere
Legitimationspapiere. ...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Ehrenakzept
Ehreneintritt. ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Ehrenannahme
Ehreneintritt. ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Ehrenzahlung
Ehreneintritt. ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
Honorant
Ehreneintritt. ...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Inkassoindossament
Prokuraindossament. ...
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(
Wertpapierrecht allgemein
)
mangels Annahme
Rückgriff....
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Recht
(
Wechselrecht
)
mangels Zahlung
Rückgriff....
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Recht
(
Wechselrecht
)
Notanzeige
Benachrichtigungspflicht. ...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
qualifizierte Legitimationspapiere
hinkende Inhaberpapiere. ...
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(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
)
Scheckrückgriff
Rückgriff. ...
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Recht
(
Scheckrecht
)
Sprungregress
Sprungrückgriff. ...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Wechselregress
Rückgriff. ...
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Recht
(
Wechselrecht
)
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