Wechselklage
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
Klage, mit der ein Anspruch aus einem Wechsel geltend gemacht wird. Wenn ein Bezogener den Wechsel nicht einlöst und ein Wechselrückgriff erfolglos geblieben ist, kann gegen den Bezogenen Wechselklage erhoben werden. Mit Erhebung der Klage wird ein Wechselprozess eingeleitet. Da der Wechselprozess eine bes. Form des Urkundenprozesses ist, erhält der Kläger rasch einen vollstreckbaren Titel (§§ 602-605 ZPO).
Ins. sind die Einlassungsfristen sehr kurz (Zeit zwischen Klagezustellung und Verhandlungstermin), als Beweismittel sind nur Urkunden zugelassen (Wechsel, Protesturkunde) und die Einwände des Beklagten können sich nur auf die Urkunden beziehen (z.B. Fälschung der Unterschrift oder Verjährung). Andere mögliche Einreden können nur in einem gesonderten Nachverfahren in Form eines Zivilprozesses durchgesetzt werden. Falls keine Einreden des Beklagten zu erwarten sind, kann alternativ ein kostengünstigerer Wechselmahnbescheid beantragt werden.
Ins. sind die Einlassungsfristen sehr kurz (Zeit zwischen Klagezustellung und Verhandlungstermin), als Beweismittel sind nur Urkunden zugelassen (Wechsel, Protesturkunde) und die Einwände des Beklagten können sich nur auf die Urkunden beziehen (z.B. Fälschung der Unterschrift oder Verjährung). Andere mögliche Einreden können nur in einem gesonderten Nachverfahren in Form eines Zivilprozesses durchgesetzt werden. Falls keine Einreden des Beklagten zu erwarten sind, kann alternativ ein kostengünstigerer Wechselmahnbescheid beantragt werden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Springer Professional - Die
Flatrate für Fachzeitschriften und Bücher
Mit der zahlungsorientierten und der jahresabschlussorientierten Sichtweise werden zunächst zwei völlig unterschiedliche Ansatzpunkte zur Betrachtung der Innenfinanzierung dargestellt und deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt.
Als Bank bezeichnet man Rechtssubjekte, denen die Ausübung von Bankgeschäften vorbehalten ist (10 II dlg 385/1993 – tub; dazu Antonucci, 1; über den tub s. Porzio/Belli/Losappio/Rispoli/Farina/Santoro, Testo unico bancario). Der Bankbetrieb …
Der Wechsel nimmt im Wertpapierrecht eine zentrale Stellung ein. Wechsel sind schuldrechtliche Wertpapiere, die auf die unbedingte Zahlung einer bestimmten Geldsumme lauten. Die strengen Formvorschriften des Wechselgesetzes müssen eingehalten …
Bücher auf springer.com
versandkostenfrei von springer.com