selbstschuldnerische Bürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 773 BGB). Die selbstschuldnerische Bürgschaft ähnelt der Schuldmitübernahme, die Erklärung des Bürgen bedarf aber der Schriftform (§ 766 BGB). Die Handelsbürgschaft des Kaufmanns ist formfrei und immer selbstschuldnerische Bürgschaft (§§ 349 f. HGB).
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