Schriftform
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Urkunde, die vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien grundsätzlich auf derselben Urkunde erfolgen (§ 126 BGB).
Vgl. auch elektronische Form.
Mindmap "Schriftform"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Economies of Scope
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Kooperation
Lebenspartnerschaft
Markt
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Stundung
Verwandtschaft
Vorsatz
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
eingehend
Schriftform
ausgehend
eingehend
- abstraktes Schuldversprechen
- Abzahlungsgeschäft
- Darlehensvermittlungsvertrag
- Delkredere
- Faksimilestempel
- Fernunterricht
- Formvorschriften
- Gastwirtshaftung
- Handlungsgehilfe
- Hypothek
- Hypothekenbrief
- Indexmiete
- Miete
- Nebenabreden
- Schuldanerkenntnis
- Schuldversprechen
- selbstschuldnerische Bürgschaft
- Textform
- Unterschrift
- Verbraucherdarlehen
Schriftform
ausgehend