Schriftform
Überblick
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
Urkunde, die vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien grundsätzlich auf derselben Urkunde erfolgen (§ 126 BGB).
Vgl. auch elektronische Form.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Economies of Scope
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Kooperation
Markt
Monopol
Rechtsfähigkeit
Stundung
Unternehmenskonzentration
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
eingehend
Schriftform
ausgehend
eingehend
- abstraktes Schuldversprechen
- Abzahlungsgeschäft
- Darlehensvermittlungsvertrag
- Delkredere
- Faksimilestempel
- Fernunterricht
- Formvorschriften
- Gastwirtshaftung
- Handlungsgehilfe
- Hypothek
- Hypothekenbrief
- Indexmiete
- Miete
- Nebenabreden
- Schuldanerkenntnis
- Schuldversprechen
- selbstschuldnerische Bürgschaft
- Textform
- Unterschrift
- Verbraucherdarlehen
Schriftform
ausgehend