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Recht
Privatrecht
Schuldrecht, Besonderer Teil
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Sachgebiete unter Schuldrecht, Besonderer Teil
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 200 von 273
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Eigentumsvorbehalt
Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Dem Käufer steht vor dem Eigentumserwerb ein sog. Anwartschaftsrecht zu, das ihm gegenüber dritten Personen eine besondere Rechtsstellung, ähnlich der eines Eigentümers gewährt. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Sachmängelhaftung
Bei der Sachmängelhaftung haftet ein Verkäufer, Vermieter oder Werkunternehmer dafür, dass die verkaufte, vermietete oder hergestellte Sache nicht die vereinbarte Soll-Beschaffenheit aufweist. Die Haftung kann je nach der Schwere des Mangels bzw. nach der Wahl des Käufers, Mieters oder...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bürgschaft
Einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Gewerbebetrieb
Steuerlich eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes, noch...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die wichtigste Form des vertragsbasierten Güterumsatzes. Der Verkäufer verschafft dem Käufer die Rechtsinhaberschaft an einer Sache bzw. an einem Recht. Im Gegenzug schuldet der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Darlehen
Schuldrechtlicher Vertrag, durch den einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein zu den Handelsgesellschaften komplementärer Personenzusammenschluss. Bspw. sind Fahrgemeinschaften oder Arbeitsgemeinschaften in dieser Form organisiert. Die Rechtspraxis ebnet in neuerer Zeit die Unterschiede zur Handelsgesellschaft zunehmend ein. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
)
Treuhandschaft
Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (Treugeber) einer zweiten Person (Treuhänder) ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen. Treuhandschaften sind der Gegenstandsbereich des Treuhandwesens....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Wirtschaftsprüfung
)
Einrede der Vorausklage
Dem Bürgen eingeräumtes Recht, die Befriedigung des Gläubigers so lange zu verweigern, bis dieser nicht die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (§ 771 BGB). Der Bürge kann auf die Einrede der Vorausklage verzichten (selbstschuldnerische Bürgschaft). Der...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Treuhänder
Der Treuhänder nimmt bei der Treuhand die Vermögensangelegenheiten einer anderen Person, vorzugsweise des Treugebers, wahr. Der Treuhänder verfügt gegenüber Dritten über eine überschießende Rechtsmacht. Diese Bevorzugung der Verkehrsinteressen wird durch gesteigerte Pflichten des Treuhänders gegenüber dem Treugeber teilweise ausgeglichen....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
fiduziarische Sicherheiten
Nicht akzessorische Sicherheiten; Bezeichnung für Kreditsicherheiten, die in ihrer Entstehung und ihrem Fortbestand von der Existenz eines gesicherten Anspruchs unabhängig sind (abstrakte Kreditsicherheiten) und die dem Sicherungsnehmer (i.d.R. Finanzierungsinstitute) treuhänderisch übertragen...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Kündigungserklärung und der daraus resultierenden Vertragsbeendigung. Die Frist ermöglicht es den Vertragspartnern, sich auf die Vertragsbeendigung einzustellen und evtl. nach anderen Vertragspartnern zu suchen. Bes. lange Kündigungsfristen dienen...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Werkvertrag
Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
ungerechtfertigte Bereicherung
Ein Rechtserwerb aufgrund einer unmittelbaren Vermögensverschiebung zwischen zwei Personen, dessen Rechtsgrund von Anfang an gefehlt hat oder der später weggefallen ist, wird revidiert und rückgängig gemacht. Das Auseinanderfallen von Rechtserwerb und des fehlenden Rechtsgrunds kann auch eine...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
unerlaubte Handlung
Die unerlaubte Handlung basiert auf einem rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten eines Schädigers, der in fremde Rechte oder Rechtsgüter wie Leben oder Eigentum eingreift. Sie verpflichtet zu Schadensersatz....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Leasing
Anlagenmiete. Bes. Vertragsform der Vermietung und Verpachtung von Investitions- und Konsumgütern. Das Leasingobjekt wird entweder von einer speziellen Leasinggesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem Leasingnehmer übergeben (indirektes Leasing) oder direkt vom Produzenten verpachtet (direktes oder Herstellerleasing)....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
BWL
(
Preispolitik
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Haftungsausschluss
vertragliche Abmachung, die eine nach dem Gesetz begründete Haftung (z.B. Sachmängelhaftung, Rechtsmängelhaftung, Schadensersatzpflicht) ausschließt. Haftungsausschluss ist zulässig, soweit Vertragsfreiheit reicht. Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden, wohl aber für...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Deliktsfähigkeit
1. Begriff: Fähigkeit, sich durch das Begehen einer unerlaubten Handlung schadensersatzpflichtig zu machen (§ 828 BGB). Neben der Geschäftsfähigkeit Teil der Handlungsfähigkeit. 2. Formen: a) Doppelt beschränkte Deliktsfähigkeit: Zwischen sieben und neun Jahren mit Ausnahme von...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Gefahrübergang
1. Beim Kaufvertrag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Käufer mit der Übergabe der Sache (auch bei Eigentumsvorbehalt) über (§ 446 BGB). Geht die Sache vor Gefahrübergang durch einen von keiner Partei zu vertretenden...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Dienstvertrag
Bei einem Dienstvertrag stellt der Dienstnehmer dem Dienstberechtigten seine Arbeitskraft gegen Geld zur Verfügung....
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Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Haftung
i.w.S. das rechtliche „Dafür-Geradestehen-Müssen“, dass ein eigener oder ein fremder Fehler oder auch ein ohne einen solchen Fehler entstandenes Ereignis einer anderen Person einen Schaden verursacht hat....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Eisenbahnrecht
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Post- und Fernmeldewesen
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
) ,
VWL
(
Verfügungsrechte
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Gefährdungshaftung
Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden (Verschuldenshaftung) voraussetzt, sondern darauf beruht, dass der Ersatzpflichtige bei einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine gewisse Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Miete
Beim Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter auf Zeit eine Sache zum Gebrauch. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter ein Entgelt in Form des Mietzinses. In der Rechtspraxis bes. häufig anzutreffende Formen sind Wohnraummiete und Leasing....
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BWL
(
Internes Rechnungswesen
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
selbstschuldnerische Bürgschaft
Form der Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 773 BGB). Die selbstschuldnerische Bürgschaft ähnelt der Schuldmitübernahme, die Erklärung des Bürgen bedarf aber der Schriftform (§ 766 BGB). Die Handelsbürgschaft des Kaufmanns ist formfrei und immer selbstschuldnerische Bürgschaft (§§ 349 f. HGB). ...
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Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Unternehmer
Entrepreneur; im nicht rechtlichen Sinne gemeint ist immer eine natürliche Person, die eine Unternehmung plant, mit Erfolg gründet und/oder selbstständig und verantwortlich mit Initiative leitet, wobei sie persönliches Risiko oder Kapitalrisiko übernimmt....
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BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
VWL
(
Theorie der Unternehmung
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Garantie
Das mitunter unbedingte rechtliche Einstehen für Mängel oder die Zahlungsfähigkeit anderer Personen oder für sonstig eintretende negativen Wechselfälle des (Geschäfts-)Lebens durch Denjenigen, der die Garantierklärung abgibt, vgl. auch Sicherungsgeschäfte. Im Detail kann der Begriff daher...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Sittenwidrigkeit
1. Begriff: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Dabei ist bes. die Wertordnung des Grundgesetzes zu berücksichtigen. 2. Rechtsfolgen: a) Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt (sittenwidriges Rechtsgeschäft), ist nichtig (§ 138 BGB), z.B....
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Konsumentenkredit
Kredit an private Haushalte, der der Finanzierung des Güterverbrauchs dient. Der Konsumentenkredit wird entweder als Ratenkredit über Darlehenskonten oder als Dispositionskredit über Kontokorrentkonten bereitgestellt (Kreditvertrag)....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Gemeinschaft
I. Soziologie: Formen des Zusammenlebens, die als bes. eng, vertraut, sich auf unterschiedliche Lebensbereiche (Rollen) beziehend, als ursprünglich und dem Menschen wesensgemäß angesehen werden. II. Bürgerliches Recht: Im Sinn des BGB Bruchteilsgemeinschaft. III. Internationale...
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Wirtschaftssoziologie
(
Grundlagen, Theorien, Methoden
) ,
VWL
(
Europa
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kündigungsschutz
Durch den Kündigungsschutz sollen Arbeitnehmer und Mieter wegen ihrer strukturellen Unterlegenheit gegenüber dem Arbeitgeber bzw. dem Vermieter geschützt werden. Der Kündigungsschutz ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips und somit ein Korrektiv zur Privatautonomie....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Lieferung
Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand, d.h. eine Leistung eines Unternehmers, durch die dieser (oder ein von ihm beauftragter Dritter) den Abnehmer oder eine von diesem beauftragte dritte Person befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Verbrauchsgüterkauf
1. Begriff: Verbrauchervertrag in der Form des Kaufvertrags, bei dem ein Unternehmer eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkauft (§§ 474-479 BGB). Ausgenommen ist die öffentliche Versteigerung gebrauchter Sachen (§ 474 I 2 BGB). 2. Rechtsfolgen: Im Vergleich zum normalen Kaufvertrag...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Arbeitsgemeinschaft
a) Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen zum Erfahrungsaustausch, zur Interessenvertretung oder zur Behandlung im gemeinsamen Interesse liegender Fragen und Probleme. b) Arbeitsorganisation in Unternehmen und Verbänden, i.d.R. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Produkthaftung
Verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung) des Herstellers für Schäden aus der Benutzung eines von ihm in den Verkehr gebrachten fehlerhaften Produkts, und zwar für Personen- und Sachschäden....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Geschäftsführung ohne Auftrag
Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein Rechtsinstitut, das jenseits vertraglicher Beziehungen altruistisches Handeln belohnt....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Rechenschaftslegung
I. Bürgerliches Recht: nicht näher umrissene Pflicht des Beauftragten, neben den erforderlichen Nachrichten und der Auskunft über den Stand des Geschäfts nach Ausführung des Auftrags dem Auftraggeber Rechenschaft zu geben. II. Wettbewerbsrecht: Es besteht ein Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Rechenschaftslegung und Auskunftserteilung, bes. im Patent- und Gebrauchsmusterrecht....
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Recht
(
Urheberrecht, Verlagsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Geschäftsbesorgungsvertrag
entgeltlicher Dienstvertrag oder Werkvertrag, durch den sich jemand zur Besorgung eines Geschäfts für einen anderen verpflichtet (§ 675 I BGB). Eine solche Geschäftsbesorgung liegt nur vor bei einer selbständigen Tätigkeit wirtschaftlicher Art, für die ursprünglich der Geschäftsherr zu...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Ratenkredit
Kredit, der als Darlehen in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Teilbeträge (Raten) zu tilgen ist. Er kommt als Konsumentenkredit, Teilzahlungsdarlehen, Verbraucherdarlehen vor, der an private Haushalte zur Finanzierung von Konsumgütern gewährt wird (Ratenkredit i.e.S.), und als...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Leihe
die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache (§§ 598–606 BGB). Der Verleiher muss den Gebrauch gestatten, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und kann i.d.R. die Sache jederzeit zurückfordern. Der Entleiher haftet für jedes Verschulden, muss die Sache pfleglich...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verbraucherdarlehen
Verbrauchervertrag in Form eines entgeltlichen Kreditvertrags zwischen Unternehmer als Kreditgeber und Verbraucher als Kreditnehmer. Da der Kreditgeber gegenüber dem Verbraucher regelmäßig über einen großen Informationsvorsprung verfügt, muss der Verbraucher durch diese Vertragsform bes. geschützt werden....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Aufwendungsersatz
1. Begriff: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. 2. Anwendungsbereich: a) Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die der Gläubiger im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte (§ 284 BGB). b) Ersatz der Aufwendungen, die der Beauftragte bzw....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verrichtungsgehilfe
im Sinn des BGB derjenige, der von einem Geschäftsherrn zu einer Verrichtung bestellt ist. Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den der Verrichtungsgehilfe in Ausführung (nicht gelegentlich) der Verrichtung einem anderen außerhalb eines Vertragsverhältnisses widerrechtlich zufügt, und...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
abstraktes Schuldversprechen
Ein abstraktes Schuldversprechen begründet einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Schuldner zu einer Leistung verpflichtet, die von ihrem sachlichen Rechtsgrund abgelöst ist. Die wichtigste Form des abstrakten Schuldversprechens sind Wechsel- und Scheckverpflichtungen. Der...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Pacht
1. Bürgerliches Recht: Vertragliche Überlassung des Gebrauchs und des Genusses der Früchte einer Sache oder eines Rechts gegen Entgelt (§§ 581–597 BGB), den Pachtzins. Miete umfasst dagegen nur die Gebrauchsüberlassung von Sachen. 2. Handelsrecht: Die Übernahme eines Unternehmens aufgrund...
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Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Werklieferungsvertrag
1. Begriff: Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat (§ 650 I 1 BGB; vor dem 1.1.2018: § 651 BGB a.F.). Der Begriff selbst, Werklieferungsvertrag, wird vom Gesetz nicht verwendet. Dennoch handelt es sich um eine gängige,...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Fernabsatzvertrag
1. Begriff: Verbrauchervertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails und anderen Fernkommunikationsmitteln. Der Fernabsatzvertrag war ursprünglich im Fernabsatzgesetz vom...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
an Erfüllungs Statt
Übernahme einer neuen Verbindlichkeit durch den Schuldner zum Zwecke der Befriedigung eines alten Gläubigers (z.B. Hergabe eines Wechsels oder Schecks), wenn die alte Verbindlichkeit infolge der Begründung der neuen erlischt (anders: erfüllungshalber). Im Zweifel ist nicht anzunehmen, dass eine...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Akzept
Durch ein Akzept (lat. Angenommenes) wird im Bürgerlichem Recht und im Wechselrecht ein Recht begründet....
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Auftrag
Bürgerliches Recht: eine Partei (der Beauftragte) verpflichtet sich, ein ihr von der anderen Partei (dem Auftraggeber) übertragenes Geschäft für diese unentgeltlich sorgfältig auszuführen. Organisation: Organisatorisches Hilfsmittel der Betriebssteuerung: Die beauftragte Stelle wird zur Ausführung einer Leistung verpflichtet. Wirtschaftsinformatik: Job....
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
)
Legitimationspapiere
Urkunden, bei denen der Aussteller ohne Prüfung der Empfangsberechtigung an den Inhaber der Urkunde leisten, jedoch auch Legitimierung des Inhabers als des Verfügungsberechtigten verlangen kann (§ 808 BGB). 1. Qualifizierte Legitimationspapiere, auch hinkende Inhaberpapiere genannt: Geben zwar...
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Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verkehrssicherungspflicht
1. Begriff: Pflichten zur Sicherung von Gefahrenquellen. 2. Hintergründe und Wirkungen: Eine Verpflichtung zum Tätigwerden ergibt sich aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, grundsätzlich verpflichtet ist, die notwendigen und...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Kontoüberziehung
Im Rahmen der Kontoüberziehung unterscheidet man zwischen der eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (§ 504 BGB) und der geduldeten Überziehung eines Kontokorrentkredits (§ 505 BGB). Bei der eingeräumten Kontoüberziehung wird einem Kunden ein Kreditlimit in Form eines Überziehungskredits...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Kreditvertrag
Vertrag, durch den sich ein Kreditinstitut (Kreditgeber) gegenüber einer anderen Person (Kreditnehmer) zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen verpflichtet....
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Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Mängelanzeige
Es wird unterschieden zwischen I. Mängelanzeige im Falle einer gekauften Sache, II. Mängelanzeige im Falle einer vermieteten Sache und III. Mängelanzeige beim Reisevertrag....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Auslobung
öffentliches Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, bes. die Herbeiführung eines Erfolgs (§ 657 BGB). Bes. Art der Auslobung: Preisausschreiben. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Versendungskauf
1. Begriff: Kauf, bei dem der Verkäufer die Sache auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (§ 447 BGB). 2. Gefahrübergang tritt mit Ausnahme des Verbrauchsgüterkaufs bereits ein, wenn Verkäufer die Ware der zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt...
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Recht
(
Handelsgeschäfte
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
außergerichtlicher Vergleich
ein Vergleich mit dem Zweck, im Vereinbarungswege mit den Gläubigern unter Ausschaltung des Gerichts Erlass oder Stundung der Schulden zu erreichen. Keine bes. gesetzliche Regelung. Wenn ein außergerichtlicher Vergleich zustande kommt, ist er als Erlassvertrag (§ 397 BGB) oder Stundungsabrede...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Werklohn
beim Werkvertrag die Vergütung, die der Besteller dem Unternehmer für die Ausführung des Werks schuldet. Die Höhe des Werklohns bestimmt sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien; fehlt sie, so wird beim Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, andernfalls die übliche...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Außengesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Außenwirkung. Nach einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. schon Urteil vom 29.1.2001 - BGHZ 146,341 ff.) besitzt die Außengesellschaft - wenngleich die GbR auch insoweit nach wie vor nicht den Status einer juristischen Person...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
)
Schutzgesetz
im Sinn des § 823 II BGB ein Gesetz, das nicht nur Schutz der Allgemeinheit bezweckt, sondern daneben oder ausschließlich den eines einzelnen oder eines bestimmten Personenkreises (z.B. § 263 StGB, Betrug). Wer ein Schutzgesetz verletzt und dadurch einem anderen Schaden zufügt, begeht eine unerlaubte Handlung und ist zum Schadenersatz verpflichtet (§ 823 II BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Abonnement
vertraglich gesichertes Anrecht auf Bezug gleichartiger Leistungen für eine bestimmte Zeit, z.B. Theater-, Zeitschriftenabonnement....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Grundlagen der Medien- und Kommunikationswirtschaft
)
Ausfallbürgschaft
Schadlosbürgschaft; Sonderform der Bürgschaft. Der Bürge haftet nur, soweit der Gläubiger mit seiner Forderung ausfällt. Der Ausfallbürge braucht nicht erst die Einrede der Vorausklage zu erheben, vielmehr muss der Gläubiger nachweisen, dass er erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den...
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VWL
(
Industriepolitik
) ,
BWL
(
Außenhandelsfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bauunternehmer
Der Bauunternehmer unterhält i.d.R. einen Gewerbebetrieb und ist daher nach § 1 II HGB Istkaufmann (Kaufmann). Der Bauunternehmer wird tätig aufgrund der mit Bauherren abgeschlossenen Bauverträge (Werkvertrag), die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) enthalten können;...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Generalübernehmer
Der Generalübernehmer verpflichtet sich gegenüber seinem Auftraggeber zur Erstellung eines Gesamtwerkes. Der Vertragstyp findet vornehmlich im Baubereich (Bauträger) Anwendung, vgl. auch Bauträgervertrag. Bei mehreren Generalübernehmern, die zusammen anbieten, bilden diese oft eine...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Abnahme
1. Beim Kaufvertrag kann der Verkäufer i.d.R. auf Abnahme der Ware (und Zahlung) klagen. 2. Beim Werkvertrag muss der Besteller das Werk abnehmen (§ 640 I BGB); hierbei bedeutet Abnahme jedoch auch die Anerkennung der vertragsmäßigen Herstellung. Seit dem 1.1.2018 gelten aufgrund einiger...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Vorschuss
Vorauszahlung i.d.R. auf noch nicht fällige Forderungen. Ein Rechtsanspruch auf Vorschuss für künftige Auslagen besteht, soweit es sich um eine Geschäftsbesorgung (Geschäftsbesorgungsvertrag) und um gemäß §§ 675, 670 BGB zu ersetzende Auslagen (Aufwendungsersatz) handelt....
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Garantievertrag
Selbstständiges Garantieversprechen, Gewährvertrag; gesetzlich nicht geregelter, nicht formbedürftiger Vertrag, durch den jemand einem anderen verspricht, verschuldensunabhängig für einen Erfolg einzustehen, bes. die Gefahr (das Risiko), die dem anderen aus irgendeiner Unternehmung erwächst,...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Garantieverpflichtung
Pflichten aus einer Garantie im Garantiefall, z.B. Verpflichtung des Verkäufers einer Sache, innerhalb einer vereinbarten Garantiefrist wegen mangelhafter Leistung entstandene Fehler auf eigene Kosten zu beheben....
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BWL
(
Internes Rechnungswesen
) ,
BWL
(
Substanzbesteuerung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Buchhaltung
)
Wechselbürgschaft
Schriftliche Verpflichtungserklärung eines Dritten (auch einer anderen Person, deren Unterschrift sich schon auf dem Wechsel befindet), für die Wechselverbindlichkeiten eines Bezogenen (Avalakzept), Wechselausstellers oder Indossanten einzustehen....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Vergleich
1. Begriff: Vertrag, durch den der Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). Vergleich kann sowohl außergerichtlich (außergerichtlicher Vergleich) als auch vor Gericht (gerichtlich) geschlossen werden (Prozessvergleich, Schiedsvergleich). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Beherbergungsvertrag
Beherbergungsverträge sind Mietverträge, auch wenn weitere Leistungen wie Verpflegung, Service etc. hinzukommen....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Handkauf
Barkauf ohne bes. vertragliche Klauseln. Zusammenfallen von Kaufvertrag und Übereignung. Typisch für Einkäufe des täglichen Lebens....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Sukzessivlieferungsvertrag
einheitlicher Vertrag, durch den sich der eine Teil zur Lieferung einer bestimmten oder unbestimmten Warenmenge, lieferbar in Raten, der andere (i.d.R.) zu ratenweiser Zahlung verpflichtet. Bei Gefährdung des Vertragszweckes durch Säumnis der einen Partei mit der Lieferung oder Zahlung oder durch...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Schenkung
Unentgeltliche vertragliche Vermögenszuwendung....
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Überziehungskredit
Form des Kontokorrentkredits, bei dem der Kontoinhaber entweder eine vertraglich eingeräumte Überziehungsmöglichkeit in Anspruch nimmt (§ 504 BGB) oder ohne bes. schriftliche Absprache mit dem Kreditinstitut, aber mit Duldung desselben, sein laufendes Konto oder sein Kreditlimit überzieht (§...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Gemeinschaft zur gesamten Hand
Gesamthandsgemeinschaft. Die einzelnen Gesamthänder sind nicht an den einzelnen Gegenständen (Gemeinschaft), sondern zu einem Bruchteil an dem gesamten Sondervermögen der Gemeinschaft zur gesamten Hand beteiligt. Sie haben daher keine Verfügungsberechtigung über einen Anteil an einzelnen...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Nacherfüllung
1. Begriff: Rechtlicher Oberbegriff der Schuldrechtsreform für Nachbesserung (Nachbesserungspflicht) und Nachlieferung (Nachlieferungspflicht) wegen einer mangelhaften Sache beim Kaufvertrag und Werkvertrag. 2. Formen: a) Beim Gattungskauf kann der Verkäufer zwischen Nachbesserung und...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Vermittlung
Vorbereitung eines Vertragsverhältnisses bis auf den Abschluss des Vertrages. Es genügt aber nicht allein der Nachweis für die Möglichkeit eines zukünftigen Abschlusses. Wer die Vermittlung gewerbsmäßig und in Bezug auf Verträge des Handelsverkehrs übernimmt, ist Handelsmakler, wenn er zu...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kreditkosten
Kosten der Inanspruchnahme eines Kredits, bestehend aus Zins, Provisionen sowie Auslagen und Nebenkosten. Im Bereich des Verbraucherkredits (Verbraucherdarlehen) schreibt § 492 BGB die Angabe von Zinsen und aller sonstigen Kosten im schriftlichen Kreditvertrag vor. Bei Überziehungskrediten gelten...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Beanstandung
1. Beim Kauf, Werkvertrag und anderern Verträgen: Mängelrüge, Mängelanzeige. 2. Bei Jahresabschlussprüfung durch Abschlussprüfer: Bestätigungsvermerk. 3. Bei Außenprüfung: Schlussbesprechung....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Wirtschaftsprüfung
)
Anwachsung
1. Im Gesellschaftsrecht (nach HGB und BGB): Der Anteil des ausgeschiedenen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen wächst den übrigen Gesellschaftern zu (§ 738 BGB). Die Mitberechtigung an der Gemeinschaft zur gesamten Hand steht danach nur noch diesen zu. Ein bes. Übertragungsakt ist nicht...
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Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Nachweismakler
Makler, der lediglich die Gelegenheit für den Abschluss eines Vertrages nachweist, ohne den Abschluss selbst zu vermitteln. Für den Nachweismakler gelten nur die Vorschriften für den Zivilmakler (§§ 652 ff. BGB). Für einen Provisionsanspruch des Nachweismaklers ist erforderlich, dass sich der...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Empfehlung
Handels- und Gesellschaftsrecht/ZivilrechtAuskunft, Preisempfehlung, Rat, Referenz.Europäisches GemeinschaftsrechtHandlungsform der Europäischen Union. Eine Empfehlung auf Grundlage des AEUV ist ein Rechtsakt, mit welchem dem Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahe gelegt wird, der aber nicht verbindlich ist. Gesetzlich geregelt in Art. 288 AEUV....
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Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Forderungskauf
Kauf einer Forderung; Fall des Rechtskaufs (§ 453 I Alt. 1 BGB). Der Kaufvertrag ist vom Verkäufer durch Abtretung der Forderung (Forderungsabtretung) zu erfüllen. Der Verkäufer haftet für rechtlichen Bestand der Forderung (Verität), nicht für Beitreibbarkeit (Bonität). Abweichende Vereinbarungen zulässig. Vgl. auch Factoring....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verschuldenshaftung
Schadensersatzpflicht, bei der Wirtschaftsubjekte aufgrund eines rechtswidrigen, schuldhaften Verhaltens haftbar gemacht werden. Verschulden existiert in den Formen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Gegensatz: Gefährdungshaftung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Haustürgeschäft
1. Begriff: Form des direkten Vertriebs; gebräuchlich z.B. bei Eiern, Tiefkühlkost, Bier, Limonade, Zeitungsabonnements. Vertragsabschluss über eine entgeltliche Leistung erfolgt an der Haustüre des Kunden, im Bereich seiner Privatwohnung, am Arbeitsplatz, anlässlich einer...
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BWL
(
Handelsbetriebslehre
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Darlehensvertrag
Vertrag über ein Darlehen (Geld- oder Sachdarlehen). Der Darlehensvertrag ist erst dann wirkungsvoll abgeschlossen, wenn der Darlehensgeber (zumeist ein Kreditinstitut) und Darlehensnehmer ihre Vertragserklärungen unterschrieben haben und den jeweils anderen Vertragsparteien die jeweilige...
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Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
BWL
(
Baufinanzierung
)
Lieferungsvertrag
Vertrag über entgeltliche Lieferung von dem Lieferanten selbst noch zu beschaffender Sachen. Der Lieferungsvertrag ist Kaufvertrag, auf den ggf. auch die Sondervorschriften über den Handelskauf Anwendung finden. Hat der Lieferant die Sache aus von ihm zu beschaffendem Stoff erst herzustellen, liegt ein Werklieferungsvertrag vor....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verwahrungsvertrag
Vertrag, der den Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren und sie jederzeit auf Verlangen des Hinterlegers zurückzugeben (§§ 688–700 BGB). Der Verwahrungsvertrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Bei einem unentgeltlichen...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Minderung
beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag und bei der Miete die Herabsetzung des Preises bzw. des Mietzinses wegen eines Mangels (Sachmängelhaftung). Zur Minderung beim Kauf-, Werk- und Reisevertrag ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem z.Z. des Vertragsabschlusses der...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Herausgabeanspruch
Anspruch auf Herausgabe einer Sache. Nach BGB sind u.a. folgende Herausgabeansprüche - auch nebeneinander - möglich: (1) Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen Besitzer, § 985 BGB (Vindikation); (2) Herausgabeanspruch des früheren Besitzers, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
elektronischer Geschäftsverkehr
1. Zur Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie ist in § 312e BGB bestimmt, dass der Unternehmer, der sich zum Zwecke des Abschlusses von Verträgen über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedient, bestimmte Pflichten gegenüber dem Kunden...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Zivilmakler
Makler, der entgeltlich eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweist oder einen Vertrag vermittelt, z.B. die Häuser-, Güter-, Hypothekenmakler, auch Darlehens-, Ehevermittler. Das Rechtsverhältnis beruht nur auf den §§ 652 ff. BGB (anders Handelsmakler und Kursmakler, für die HGB und Börsengesetz maßgeblich sind). Vergütung: Maklerlohn. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Haftungsbegrenzung
Reduzierung der Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz auf bestimmte Schuldformen (z.B. grobe Fahrlässigkeit) oder Höchstsummen (z.B. bei Gefährdungshaftung). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Pachtzins
die für die Überlassung einer nutzbaren Sache zum Gebrauch und des Genusses der Früchte (Pacht) zu entrichtende Vergütung. Verbuchung und Besteuerung: Miet- und Pachtzinsen, Pacht. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bestellschein
rechtlich entweder Vertragsantrag, an den der Käufer (Besteller) regelmäßig längere Zeit gebunden ist, oder schon Vertragsannahme (Vertrag). Der Bestellschein hat die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich, alle Bedingungen, die oft auf der Rückseite abgedruckt...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Amtshaftung
bes. Haftung des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften für ihre Bediensteten, mittelbare Staatshaftung....
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Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Gemeinschaftspraxis
gemeinschaftliche Praxisführung durch mehrere Ärzte oder Zahnärzte gleicher oder verschiedener Fachrichtungen bei gemeinschaftlicher Nutzung von Praxisräumen und -einrichtungen sowie gemeinsamer Beschäftigung von Hilfspersonal. Gesellschaftsverhältnis (§§ 705 ff. BGB) oder...
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Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Auseinandersetzung
1. Bürgerliches Recht: Zum Zwecke der Auseinandersetzung ist das Gesellschaftsvermögen, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen. 2. Handelsrecht: Auseinandersetzung infolge Auflösung der Personengesellschaft oder bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Auseinandersetzung muss stattfinden, kann jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Familienrecht
)
Platzkauf
rechtlicher Gegenbegriff zum Versendungskauf. Es gelten die Bestimmungen über den Kaufvertrag. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Abzahlungsgeschäft
Abzahlungsgeschäfte kombinieren in verschiedener Weise den Güterabsatz mit einer Kreditgewährung. Für Privatrecht, Buchung/Bilanzierung und Steuerrecht stellt sich die Frage, wie solche Geschäfte genau einzuordnen sind....
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Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
BWL
(
Buchhaltung
)
Kostenvoranschlag
Begriffsverwendung im allgemeinen Sprachgebrauch, der Gesetzgeber nennt ihn "Kostenanschlag", vgl. §§ 632 III, 649 BGB. Es handelt sich um die ausführliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten der im Werkvertrag versprochenen Arbeit. Zweifache Bedeutung: (1) Verbindlicher...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Betriebskosten
Mietrecht: Für den frei finanzierten wie für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 25.11.2003 (BGBl. I 2346, 2347). Sie bestimmt abschließend, welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen kann; bei frei finanzierten Wohnungen allerdings nur,...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kondiktion
Anspruch aus einer ungerechtfertigten Bereicherung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Tiere
sind nach § 90a BGB keine Sachen. Allerdings sind die für Sachen geltenden Vorschriften (z.B. Eigentum, Besitz) entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Maßgeblich ist der Gedanke, dass das Tier als „Mitgeschöpf” nicht der Sache gleichgestellt werden dürfe. Rechtstechnisch werden Tiere aber wie Sachen behandelt....
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Recht
(
Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Fischereirecht, Landwirtschaft, Ernährung, Forstrecht, Gentechnik
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Interesse
I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht: Für den beim Schadensersatz aus Vertrag geltend zu machenden Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten vor und nach dem schädigenden Ereignis. II. Versicherungswesen: Versichertes Interesse ist die Wertbeziehung einer bestimmten Person zu einer versicherten Sache, einer Rechtsposition oder einem sonstigen bestimmten Gut....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
E-Commerce-Richtlinie 2000
Richtlinie 2000/31 EG über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 8.6.2000 (ABl. EG Nr. L 178 S.1). Zielsetzung: EU-weite Angleichung bestimmter für die Dienste der Informationsgesellschaft geltender innerstaatlicher Regelungen. Es soll der freie Verkehr mit Waren und Dienstleistungen im...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Mängeleinrede
dem Käufer einer Sache, dem Besteller beim Werkvertrag und Mieter beim Mietvertrag wegen Mängeln zustehende Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB). Die Einrede kann beim Kaufvertrag und Werkvertrag auch nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche (Mängelhaftung) erhoben werden, solange ein Rücktritt vom Vertrag möglich wäre (§§ 438 IV, 634a IV BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (Miete). Die Mietkaution darf das Dreifache der Monatsmiete bei Wohnraummiete nicht übersteigen. Sie ist vom Vermieter bei einer Sparkasse oder Bank mit gesetzlicher Kündigungsfrist anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Besteller
1. Beim Werkvertrag derjenige, der ein Werk bei dem Unternehmer gegen Vergütung bestellt. 2. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch allg. gleichbedeutend mit Käufer. Rechtlich gesehen ist die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Kaufvertrag bedeutsam, vgl. insoweit § 650 BGB, sog. Werklieferungsvertrag....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Gewährleistung
Einstehen für Mängel beim Kaufvertrag und Werkvertrag. Mit der Schuldrechtsreform war der Begriff der Gewährleistung im Gesetz durch den der Mängelrechte (Sach- und Rechtsmängel) ersetzt worden. Im Sprachgebrauch, auch unter Juristen, wird er nach wie vor noch benutzt....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Schuldanerkenntnis
Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, durch den der letztere das Bestehen einer Schuld anerkennt. 1. Das abstrakte Schuldanerkenntnis schafft eine neue, selbstständige, vom bisherigen Schuldgrund unabhängige Verpflichtung. Die Erklärung des Schuldners bedarf i.d.R. der Schriftform (§ 781...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Regelt Gefährdungshaftung für Umweltschäden....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet vom 21.09.1994 m.spät.Änd. Das Gesetz passt die Rechtsverhältnisse über die bauliche Nutzung von Grundstücken im Gebiet der ehemaligen DDR an das Recht des BGB und seiner Nebengesetze an und will einen Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern herstellen....
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Taxierung
Wertbestimmung einer Sache oder Leistung; z.B. im Handel auf oder vor Auktionen, im Handelsschiedswesen etc. Taxierung erfolgt meist durch einen Taxator (Sachverständigen)....
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BWL
(
Handelsbetriebslehre
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Anweisung
Im Sinn des BGB eine einseitige schriftliche Willenserklärung, durch die der Anweisende den Angewiesenen ermächtigt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden zu leisten, und zugleich den Dritten ermächtigt, die Leistung im eigenen Namen zu erheben...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Barzahlungspreis
Begriff bei Abzahlungsgeschäften ( Teilzahlungsgeschäften), Preis der Ware, den der Käufer zu entrichten hätte, wenn spätestens bei Übergabe der Sache der Preis in voller Höhe fällig wäre (§ 502 I Nr. 1 BGB). Der Barzahlungspreis ist in Teilzahlungsverträgen grundsätzlich anzugeben....
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Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Werkmietwohnung
Wohnung, über die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neben dem Arbeitsvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen wird....
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Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Rechtsmängelhaftung
1. Begriff: Sonderregeln für den Kaufvertrag, die nach Gefahrübergang die allg. Vorschriften über Leistungsstörungen modifizieren und die Anfechtung wegen Irrtums ausschließen. Sie gelten neben Rechten aus einer Garantie. Bei der Rechtsmängelhaftung haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Werkdienstwohnung
Wohnung, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Arbeitsverhältnisses) ohne gesonderten Mietvertrag und ohne gesonderten Mietzins überlassen ist (z.B. Hausmeister). Die gesetzliche Regelung findet sich in § 576 b BGB. Die Beendigung von Werkdienstvertrag und Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)...
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Nachforderung
1. Nachforderung bei Börsengeschäft: Im Nochgeschäft Nachforderung bzw. Nachlieferung bei entsprechendem Abschluss. 2. Nachforderung im Sinn einer Preiserhöhung ist i.Allg. innerhalb gewisser Grenzen bei einer vertraglich vereinbarten Leistung zulässig, wenn mit Preisvorbehalt (Preis...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Preisaushang
Wer Verbrauchern gewerbsmäßige Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen aufzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder an sonstigen Orten des Leistungsangebots und, sofern vorhanden, zusätzlich im Schaufenster oder Schaukasten anzubringen...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Baukostenzuschuss
1. Wesen: Nicht rückzahlbare (verlorene) Zuwendung, auch Sach- und Arbeitsleistung des Mieters, die zur Deckung der Gesamtbaukosten dient. Nicht hierher rechnen sonstige Finanzierungsbeiträge wie Mieterdarlehen und Mietvorauszahlungen. 2. Steuerliche Behandlung: Baukostenzuschüsse werden beim...
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Recht
(
Zwangsversteigerung/-verwaltung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Ausschluss
GesellschaftsrechtAusschluss eines oder mehrerer Gesellschafter aus einer Handelsgesellschaft: Ausschließung. Nach Aktienrecht: Kaduzierung.Haftungsausschluss1. Allgemein: Haftungsausschluss, höhere Gewalt, unabwendbares Ereignis. 2. Kfz-Haftung: Gefährdungshaftung nach § 7 I StVG des...
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Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Geldrente
Form des Schadensersatzes für Verlust oder Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder für Tötung des Unterhaltspflichtigen gemäß §§ 843 f. BGB. Bei wichtigem Grund kann der Verletzte auch Kapitalabfindung verlangen....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Pfandvertrag
Vertrag über Bestellung eines Pfandrechts an einem Gegenstand zur Sicherung einer Forderung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
kondizieren
Die Geltendmachung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Ankaufsrecht
gesetzlich nicht geregelter (Ausnahme: §§61 ff. Sachenrechtsbereinigungsgesetz), mehrdeutiger Begriff; Bedeutung durch Auslegung zu ermitteln: (1) Einseitiges Angebot eines Kaufvertrages mit befristeter Bindung; (2) Vorvertrag mit Recht auf Vertragsangebot bestimmten Inhalts; (3) Kaufvertrag...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Mängel
Bürgerliches RechtRechtsmängelhaftung, Sachmängelhaftung.SteuerrechtMängel in der Buchführung können steuerrechtlich u.a. zur vollständigen oder teilweisen Schätzung des Gewinns führen, v.a. wenn die Angaben und Aufzeichnungen unzureichend sind (§§ 158, 160, 162 II AO). Vgl. auch Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kreditgefährdung
Gefährdung des Kredits eines anderen durch Verbreitung wahrheitswidriger Behauptungen. Vorsätzliche oder fahrlässige Kreditgefährdung verpflichtet als unerlaubte Handlung nach § 824 BGB zum Schadensersatz und umfasst auch Pflicht zum Widerruf der kreditschädigenden Behauptung (Widerrufsanspruch). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Mieterschutz
Vertraglich nicht abdingbare Regelungen, die zugunsten des Mieters von Wohnraum die freie Kündigung durch den Vermieter oder die Beendigung von Mietverhältnissen aus anderen Gründen einschränken (soziales Mietrecht)....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Gastwirt
1. Berufsstand des Dienstleistungsgewerbes, von dem i.d.R. Verpflegung und Getränke an Fremde verabreicht, z.T. auch die Beherbergung von Gästen in sachgerecht ausgestatteten Fremdenzimmern gewerbsmäßig betrieben werden. Kaufmannseigenschaft: Istkaufmann gemäß § 1 II HGB. 2. Für den...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Teilzahlungspreis
Begriff der Abzahlungsgeschäfte. Teilzahlungspreis besteht aus dem Gesamtbetrag von Anzahlung und allen vom Käufer zu entrichtenden Raten einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten. Der Teilzahlungspreis ist bei einem Abzahlungsgeschäft vom Verkäufer in der Vertragsurkunde anzugeben (§ 502 I 1...
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Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Makler
1. I.e.S. (im Sinn des BGB): Zivilmakler. 2. I.w.S. (im Sinn des HGB und BörsenG): Handelsmakler und Kursmakler....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Kaufpreisrente
auf bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit des Rentenberechtigten laufende Rente als Entgelt für den Erwerb von Grundstücken, Unternehmungen oder Unternehmensanteilen. Der kapitalisierte Barwert der Rente unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen ist der Kaufpreis. Steuerliche Behandlung: Rentenbesteuerung....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kaufpreis
beim Kaufvertrag von den Parteien i.d.R. frei zu vereinbarendes Entgelt. Soll Marktpreis entscheiden, ist i.d.R. der für den Erfüllungsort zur Erfüllungszeit geltende Preis maßgeblich....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Übertragungsvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Weiterleitung von Wertpapieren oder Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder in anderer Weise zum Gegenstand hat. Ein Übertragungsvertrag ist nur wirksam, wenn sie dem depotführenden Unternehmen des Begünstigten so rechtzeitig...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verwaltungstreuhand
die treuhänderische Übertragung (Treuhandschaft) des Eigentums oder anderer Rechte auf einen Verwalter, lediglich zu dem Zweck, ihn zu den erforderlichen Verwaltungshandlungen zu legitimieren. Vgl. auch uneigennützige Treuhandverhältnisse. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Lieferschein
Anweisung an einen Lagerhalter auf Auslieferung vertretbarer Sachen (z.B. noch zu liefernder Waren). Lieferschein ist Anweisung im Sinn des BGB, wenn der Empfang der Ware von einer Gegenleistung (z.B. Kaufpreiszahlung) abhängig gemacht ist; andernfalls kann der Lieferschein kaufmännische Anweisung...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Kreditauftrag
formfreier Auftrag an einen anderen, einem Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kredit zu gewähren (§ 778 BGB). Der Auftraggeber haftet für die aus der Kreditgewährung entstandene Forderung wie ein Bürge (Bürgschaft)....
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Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Zwischenmietverhältnis
Sonderfall der Untermiete. Der Zwischenmieter, etwa ein Bauträger-, Immobilien- oder Hausverwaltungsunternehmen, mietet vom Vermieter (Eigentümer) Wohnraum an, der zu gewerblichen Zwecken an einen Dritten (Endmieter) weitervermietet wird....
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BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Darlehensvermittlungsvertrag
1. Begriff: Verbrauchervertrag, bei dem ein Unternehmer versucht bzw. damit Erfolg hat, entweder einem Verbraucher gegen Entgelt ein Verbraucherdarlehen zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrags zu geben (§§ 655a–d BGB). Im Darlehensvermittlungsvertrag, welcher...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kapitalabfindung
zur Ablösung von Rechtsansprüchen einmalig erbrachte Geldleistung. ...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Garantiebrief
1. Mitteilung der Garantiebank an den Garantienehmer über den Gegenstand der Garantie, Garantiefall, Garantiesumme, Auszahlungsvoraussetzungen und -modalitäten. Der Garantiebrief begründet den Forderungsanspruch des Garantienehmers (Begünstigter) im Garantiefall. 2. Verkaufsfördernde, werbewirksame, schriftlich zugesicherte Gewährleistung des Herstellers für sein Produkt....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Produzentenhaftung
neben der Produkthaftung weiterhin anwendbare verschuldensabhängige (aber Beweiserleichterung) Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte (§§ 823 ff. BGB; vgl. unerlaubte Handlung). Vorteil: Im Gegensatz zur Produkthaftung keine Selbstbeteiligung und kein Haftungshöchstbetrag (§§ 10–11 ProdHaftG), keine Beschränkung auf Produkte für den Privatgebrauch. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Mängelhaftung
Synonym für Mängelgewährleistung. Haftung des Verkäufers etc. für Mängel eines Gegenstandes. Vgl. auch Gewährleistung, Sachmängelhaftung, Rechtsmängelhaftung und bei den einzelnen Rechtsverhältnissen. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Reisevertrag
1. Begriff: Vertrag, bei dem sich der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden gegen den vereinbarten Reisepreis eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Das Reisebüro ist regelmäßig kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt lediglich eine Reise. 2. Rechtsfolgen: Der...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Nachbesserungspflicht
Verpflichtung des Verkäufers beim Kaufvertrag und des Unternehmers beim Werkvertrag zur Beseitigung eines Mangels an der verkauften bzw. herzustellenden Sache auf Verlangen des Käufers bzw. Bestellers. Der Verkäufer bzw. Unternehmer hat die erforderlichen (Reparatur-) Kosten, auch z.B. für...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
uneigennützige Treuhandverhältnisse
Treuhandverhältnisse, die im Interesse des Treugebers begründet sind, z.B. Verwaltungstreuhand, Inkassozession. Wird von Gläubigern des Treuhänders in das Treugut vollstreckt, kann der Treugeber Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben; fällt der Treuhänder in Insolvenz, steht dem...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Vermittlungsmakler
Makler, der, anders als der Nachweismakler, den Abschluss von Geschäften vermittelt (Vermittlung). Er ist, soweit das vermittelte Geschäft einen Gegenstand des Handelsverkehrs betrifft, Handelsmakler, sonst Zivilmakler. ...
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Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
modifizierte Ausfallbürgschaft
beschränkte Ausfallbürgschaft; Sonderform der Ausfallbürgschaft. Der Ausfall gilt bereits als eingetreten, wenn die Befriedigung nicht in einer bestimmten, vertraglich festgelegten Weise (z.B. durch Verwertung der im Vertrag angegebenen Sicherheiten) erfolgt ist. Vielfach wird vertraglich...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Taxwert
der von einem Sachverständigen zum Zwecke des Verkaufes, der Verpachtung, der Versicherung oder der Beleihung durch Schätzung (Schätzwert) ermittelte Wert eines Gegenstandes. Der Taxwert entspricht i.d.R. dem Verkehrswert (gemeiner Wert). Vgl. auch Taxe....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verwahrung
Aufbewahrung beweglicher Sachen für andere, z.B. Wertpapierverwahrung. Vgl. auch Verwahrungsvertrag. ...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Saldoanerkenntnis
Schuldanerkenntnis des Schuldners, dass zwischen ihm und dem Gläubiger aufgrund einer Abrechnung ein Saldo von bestimmter Höhe bestehe. Saldoanerkenntnis bedarf keiner Form (§ 782 BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Anerkenntnis
1. Tatsächliches Verhalten, aus dem sich das Bewusstsein von dem Bestehen eines Anspruchs unzweideutig ergibt, z.B. Abschlagszahlung, Stundungsgesuch, Bestätigung des Anspruchs dem Grunde nach. Bes. bei Verkehrsunfällen darf der Versicherungsnehmer nicht ohne ganz zwingenden Grund anerkennen,...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Lotterie
1. Begriff: Veranstaltung durch Ausspielung von Geldgewinnen, wobei aufgrund eines Ziehungsplans der Zufall über Gewinn oder Verlust des Einsatzes entscheidet, durchgeführt von Privatpersonen oder öffentlichen Körperschaften. 2. Hauptarten: Neben der Klassenlotterie heute v.a. Fußballtoto,...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Maklervertrag
Vertrag eigener Art; dem Werkvertrag ähnlich, weil der Maklerlohn nur für Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs geschuldet, der Makler (Zivilmakler, Handelsmakler, Kursmakler) aber zu einer Tätigkeit nicht verpflichtet wird....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Ausspielung
Lotterievertrag, bei dem die Gewinne aus Sachwerten bestehen (§ 763 BGB). Vgl. auch Preisausschreiben, Lotterie. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Schuldrechtsänderungsgesetz
Gesetz zur Änderung schuldrechtlicher Bestimmungen im Beitrittsgebiet (SchuldRÄndG) vom 21.9.1994 m.spät.Änd. Das Gesetz passt die aus der Zeit vor der Wiedervereinigung herrührenden Rechtsbeziehungen zwischen Eigentümern und Nutzern von Grundstücken im Beitrittsgebiet an das Recht des BGB an....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Mietspiegel
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit sie von der Gemeinde oder von Vermieter- oder Mieterverbänden gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist; möglich für Gebiet einer oder mehreren Gemeinden; soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden (§ 558c BGB). Vgl. Miete....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Erfolgshaftung
verschuldensunabhängige Haftung, auch für Zufall (z.B. beim Verzug, § 287 BGB, oder bei Gastwirtshaftung). Vgl. auch Gefährdungshaftung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
eigennütziges Treuhandverhältnis
Treuhandverhältnis (Treuhandschaft), das im Interesse des Treunehmers begründet ist, bes. Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung. 1. Vollstreckt ein Gläubiger des Treugebers in das in dessen unmittelbarem Besitz befindliche Treugut, kann der Treuhänder Drittwiderspruchsklage gemäß §...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Arzneimittelschäden
die infolge der Anwendung eines Arzneimittels bei dem Körper oder der Gesundheit eines Menschen eingetretenen Verletzungen. Für Arzneimittelschäden trifft den pharmazeutischen Unternehmer eine Gefährdungshaftung (§ 84 AMG) dann, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch...
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Recht
(
Gesundheitsrecht, Arznei- und Lebensmittelrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Maklerlohn
Vergütung des Maklers, regelmäßig in Form einer Provision. Der Anspruch auf Maklerlohn entsteht nur, wenn infolge der Tätigkeit des Maklers ein Vertrag zustande kommt. (1) Der Zivilmakler kann den Maklerlohn nur von seinem Auftraggeber verlangen (§ 652 BGB). (2) Der Handelsmakler, der...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Haftpflicht
1. I. w. S.: Pflicht zum Schadensersatz. 2. I. e. S.: Schadensersatzpflicht aus unerlaubten Handlungen und Gefährdungshaftung....
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
) ,
Recht
(
Genossenschaften
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Untermieter
MietrechtMieter eines Teiles oder der ganzen Mietsache, die er vom Mieter (Hauptmieter) gemietet hat (§ 540 BGB). Ein Untermieter steht zum Vermieter des Hauptmieters nicht im Vertragsverhältnis. Dafür haftet der Hauptmieter für ein Verschulden des Untermieters bei berechtigter...
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VWL
(
Amtliche Statistik
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verwendungen
im Sinn des Bürgerlichen Rechts Aufwendungen zur Erhaltung oder Verbesserung einer Sache. Verwendungen, die ein Nichteigentümer auf eine Sache gemacht hat, sind gemäß BGB häufig vom Eigentümer zu ersetzen. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Mieterhöhung
Die Regelungen über die Miethöhe bei Wohnraum ermöglichen es dem Vermieter, als Ausgleich für die erschwerte Möglichkeit zur Kündigung Mieterhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses durchzusetzen....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Produktsicherheit
jetzt geregelt im Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG) vom 6.1.2004 (BGBl. I 2) m.spät.Änd. Das Gesetz regelt ausführlich die Pflichten beim Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere von Verbraucherprodukten (§§ 4 f....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Rat
empfehlender Ratschlag. Rechtliche Folgen: Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, haftet grundsätzlich nicht für den Schaden, der dem anderen aus der Befolgung entsteht (§ 675 II BGB). Haftung kann sich jedoch im Einzelfall aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderem...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Vermieterpfandrecht
dem Vermieter von Grundstücken wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis zustehendes gesetzliches Pfandrecht an den Sachen des Mieters (§§ 562 ff. BGB). Das Vermieterpfandrecht erlischt mit der Entfernung der Sachen, wenn sie nicht ohne Wissen oder gegen Widerspruch des Vermieters...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kaution
Garantiesumme; von Vertragspartnern zur Sicherung der Einhaltung eines Vertrages verlangte Haftsumme, bes. für eine evtl. später entstehende Forderung. Häufigste Kaution in Form der Miet-Kaution. Vgl. auch Kautionsversicherung....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Hauptschuldner
der ursprüngliche Schuldner bei der Bürgschaft. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Immobiliardarlehensvertrag
Typus eines Verbraucherdarlehensvertrages, bei dem die Zurverfügungstellung des Darlehens von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht (z.B. Grundschuld, Hypothek) abhängig gemacht wird und zu Bedingungen erfolgt, die für grundpfandrechtliche abgesicherte Darlehensverträge und deren...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Preisausschreiben
Bürgerliches RechtArt der Auslobung (§ 661 BGB) z.B. Architektenwettbewerb. Sind die Bedingungen von jedermann leicht zu erfüllen, handelt es sich um ein Spiel oder eine Ausspielung.WettbewerbsrechtKundenfang....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Garantiegeschäft
Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere; Bankgeschäft im Sinn des KWG (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 KWG)....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Indexmiete
Vereinbarung in Schriftform, dass der Mietzins durch den vom Statistischen Bundesamt (StBA) ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Der Mietzins muss jeweils mind. ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung des Mietzinses...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Wiederkaufsrecht
das auf bes. Vereinbarung im Kaufvertrag beruhende Recht des Verkäufers, die Sache innerhalb einer bestimmten Frist durch Erklärung gegenüber dem Käufer zurückzukaufen (§§ 456 ff. BGB)....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Rückruf
I. Urheberrecht: Befugnis des Urhebers eines Werkes, das einem anderen erteilte Nutzungsrecht zum Erlöschen zu bringen. II. Schuldrecht: Produktsicherheit....
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Recht
(
Urheberrecht, Verlagsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Verpächterpfandrecht
gesetzliches Pfandrecht des Verpächters entsprechend dem Vermieterpfandrecht (§§ 581, 592 BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Landpacht
Pacht von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung, einschließlich Tierhaltung sowie einer gartenbaulichen Erzeugung. Das Landpachtvertragsrecht ist in den §§ 585–597 BGB eingehend als ein Dauerschuldverhältnis ausgestaltet unter Hereinnahme sozialer Aspekte im Interesse agrarwirtschaftlicher Belange. Nach dem Landpachtverkehrsgesetz ist Landpacht grundsätzlich anzeigepflichtig. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Wohnungsvermittlung
die auf Vermittlung des Abschlusses von Mietverträgen über Wohnräume oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss derartiger Verträge gerichtete Tätigkeit des Wohnungsvermittlers. 1. Rechtsgrundlage: Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4.11.1971 (BGBl. I 1745) m.spät.Änd. 2....
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Recht
(
Kommunalrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Zahlungsvertrag
Der Zahlungsvertrag nach § 676d-e BGB a.F. war ein Vertrag zwischen Kreditinstituten zur Durchführung einer Überweisung. Der neue Abschnitt zu den Zahlungsdiensten (§§ 675c-676c BGB) konkretisiert diesen Vertrag nicht mehr, sodass er nunmehr als Anwendungsfall eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 675 I BGB einzuordnen ist....
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BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
unregelmäßiger Verwahrungsvertrag
Verwahrungsvertrag über bewegliche vertretbare Sachen, bei dem das Eigentum an den Sachen auf den Verwahrer übergehen und dieser verpflichtet sein soll, Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren. Auf den unregelmäßigen Verwahrungsvertrag finden die Vorschriften über das...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Ansichtssendung
Eine bestellte oder unbestellte Warensendung zur Besichtigung, Auswahl und Abnahme. 1. Bestellte Ansichtssendungen (Kauf auf Probe) sind vom Empfänger sorgfältig aufzubewahren oder zurückzuschicken, soweit er sie nicht behalten will. Schutzregelungen zugunsten von Verbrauchern finden sich im BGB...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
finanziertes Abzahlungsgeschäft
Bei einem finanzierten Abzahlungsgeschäft schließt eine Person typischerweise neben einem Kaufvertrag einen Kreditvertrag ab. Oft sind der Verkäufer und der Kreditgeber verschiedene Personen. Die daraus resultierenden Risiken für den Käufer werden im Bereich der Verbräucherverträge...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Kleingarten
Garten, der zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt. Einzelheiten geregelt im Bundeskleingartengesetz vom 28.2.1983 (BGBl. I 210) m.spät.Änd....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Direktanspruch
unmittelbarer Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Kraftverkehrshaftpflichtversicherer, auch dann gegeben, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber leistungsfrei ist (Kraftfahrtversicherung). ...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kraftfahrzeughaftung
bes. Haftung für die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges (ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor) verursachten Schäden....
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Recht
(
Straßenverkehr
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Überweisungsvertrag
Regelt das Verhältnis zwischen dem Überweisenden und seiner Bank....
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BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Gelegenheitsgeschäft
Partizipationsgeschäft; Geschäft, an dessen Durchführung mehrere Personen bzw. Unternehmen teilnehmen (Gelegenheitsgesellschaft). Gelegenheitsgeschäft zwischen zwei Partnern: Metageschäft....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Gastwirtshaftung
Erfolgshaftung des Gastwirts, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung (nicht nur Bewirtung) aufnimmt, für die Beschädigung oder den Verlust der eingebrachten Sachen der Gäste....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Pfandleihe
Versatzgeschäft; Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung, v.a. von beweglichen Gebrauchsgegenständen. Durch § 34 GewO und PfandleiherVO i.d.F. vom 1.6.1976 (BGBl. I 1334) m.spät.Änd. eingehend geregelt. Die (öffentlichen und privaten) Pfandleih-Anstalten sind keine Kreditinstitute (§ 2 I Nr. 5 KWG), da sie vorwiegend mit eigenem Kapital arbeiten....
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Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bauvertrag
Vom Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2018 neu ins Gesetz eingefügter Vertragstyp, vgl. §§ 650a ff. BGB. Rechtsthemen zum Bauvertrag wurden vor dem 1.1.2018 weitgehend über allgemeine werkvertragliche Regelungen behandelt, über die §§ 631 ff. BGB bzw. über die Anwendung von Verdingungsordnungen...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bauträgervertrag
Vom Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2018 neu geregelter Vertragstyp, dessen Inhalte in § 650u I 1 BGB definiert werden. Bauträgerverträge gab es natürlich auch schon vor dem 1.1.2018, rechtlich wurden sie vorher insbesondere über die Anwendung allgemeiner werkvertraglicher Regelungen (§§ 631...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Ausbietungsgarantie
Vertrag, in welchem der eine Teil (Garant) sich dem anderen gegenüber verpflichtet, in einem Zwangsversteigerungsverfahren eines Grundstücks bis zu einer bestimmten Höhe mitzubieten, z.B. des Werts des Grundpfandrechts (Hypothek, Grundschuld), damit es nicht wegen zu geringen Gebots ausfällt. Je nach den Umständen Garantievertrag oder Ausfallbürgschaft. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Staffelmiete
Vereinbarung des Mietzinses in Schriftform für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe. Der Mietzins muss jeweils mind. ein Jahr unverändert bleiben und betragsmäßig ausgewiesen sein. Eine Erhöhung des Mietzinses aus anderen Gründen ist während dieser Zeit ausgeschlossen (§ 557a BGB)....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Haftpflichtgesetz
Neugefasst durch Bekanntmachung vom 4.1.1978 I 145; zuletzt geändert durch Art. 5 Gesetz vom 19.7.2002 (BGBl. 2002 I 2674). Regelt die (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung des Betriebsunternehmers von Schienen- oder Schwebebahnen, des Betreibers von Strom-, Rohrleitungs- oder...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Rückbürge
Person, die sich einem Bürgen für den Fall, dass er aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, für die Sicherheit des dem Bürgen vom Hauptschuldner zu leistenden Ersatzes verbürgt. Anders: Nachbürge (Nachbürgschaft)....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Schönheitsreparaturen
Maßnahmen zur Beseitigung der durch vertragemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung....
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Seitennummerierung
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