Vermittlungsmakler
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Makler, der, anders als der Nachweismakler, den Abschluss von Geschäften vermittelt (Vermittlung). Er ist, soweit das vermittelte Geschäft einen Gegenstand des Handelsverkehrs betrifft, Handelsmakler, sonst Zivilmakler.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Lebenspartnerschaft Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen Verwandtschaft eidesstattliche Versicherung einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Vermittlungsmakler
ausgehend