Verwaltungstreuhand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die treuhänderische Übertragung (Treuhandschaft) des Eigentums oder anderer Rechte auf einen Verwalter, lediglich zu dem Zweck, ihn zu den erforderlichen Verwaltungshandlungen zu legitimieren.
Vgl. auch uneigennützige Treuhandverhältnisse.
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