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Sachgebiete unter Scheckrecht
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Ergebnisse: 1 - 17 von 17
Rückgriff
Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. Der Rückgriff reicht ein Haftungsrisiko an dritte Personen weiter....
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Scheckrecht
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Wechselrecht
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Schuldrecht, Allgemeiner Teil
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abstraktes Schuldversprechen
Ein abstraktes Schuldversprechen begründet einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Schuldner zu einer Leistung verpflichtet, die von ihrem sachlichen Rechtsgrund abgelöst ist. Die wichtigste Form des abstrakten Schuldversprechens sind Wechsel- und Scheckverpflichtungen. Der...
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Wechselrecht
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Schuldrecht, Besonderer Teil
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Allgemeines
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Grundlagen des bürgerlichen Rechts
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summarisches Verfahren
Zivilprozessverfahren, das schnell zum Urteil führen muss und deshalb nur eine beschränkte, summarische Prüfung des Prozessstoffes gestattet. Demgemäß sind nicht alle Beweismittel zugelassen (meist nur Urkunden, u.U. auch Antrag auf Parteivernehmung). Es ergeht, wenn der Kläger hinreichende...
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Scheckrecht
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Wechselrecht
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Teilleistung
Bürgerliches Recht teilweise Erfüllung einer Verbindlichkeit. Gemäß § 266 BGB ist Teilleistung grundsätzlich unzulässig; der Gläubiger kann daher Teilleistung zurückweisen, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Ausnahmen: Unzulässige Rechtsausübung. Teilleistungen können...
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BWL
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Verkehrsteuern
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Grundlagen des bürgerlichen Rechts
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Schuldrecht, Allgemeiner Teil
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Urkundenprozess
bes. Zivilprozessverfahren, das einer Partei, die ihre Rechte durch Urkunden (Beweismittel) nachweisen kann, nach beschränkter Sachprüfung einen vorläufigen gerichtlichen Schutz gibt, während die endgültige Klärung einem Nachverfahren vorbehalten bleibt...
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Scheckrecht
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Wechselrecht
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Vorbehaltsurteil
Urteil, das vorbehaltlich der Aufhebung im Nachverfahren ergeht. 1. Vorbehaltsurteil ist möglich: a) Wenn der Beklagte gegenüber dem Klageanspruch mit einer Gegenforderung aufrechnet (§ 302 ZPO; Aufrechnung), und zwar, wenn die Gegenforderung mit dem Klageanspruch nicht in rechtlichem...
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Scheckrecht
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Wechselrecht
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Benachrichtigungspflicht
Notifikationspflicht; allgemein: die Verpflichtung, einen Betroffenen oder Verpflichteten bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte zu benachrichtigen.-- 1. Wechselrecht: Pflicht des Wechselinhabers bei Unterbleiben der Annahme oder Zahlung zur Benachrichtigung gewisser aus dem Wechsel verpflichteter...
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Kreditgeschäft
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Abwehranspruch
1. Schutz gegen objektiv widerrechtliche Eingriffe in geschützte Rechtsgüter nach den Grundsätzen von § 1004 BGB. Abwehranspruch besteht in einer Unterlassungsklage, auch dann, wenn den Verletzer kein Verschulden trifft. 2. Bei unbefugtem Firmengebrauch (§ 37 HGB) besteht ein Abwehranspruch....
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Verfalltag
1. Allgemein: Tag, an dem eine vertraglich vereinbarte Frist abläuft. 2. Im Wechselrecht: der Tag, an dem ein Wechsel fällig ist. Ist der Verfalltag des Wechsels ein Sonnabend, ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, so kann die Einlösung des Wechsels erst am nächsten Werktag verlangt werden....
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Wechselrecht
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Kreditgeschäft
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Scheckfähigkeit
Fähigkeit, rechtswirksam als Aussteller oder Indossant einen Scheck zu begeben (aktive Scheckfähigkeit) oder Bezogener eines Schecks sein zu können (passive Scheckfähigkeit). Aktive Scheckfähigkeit besitzt jede geschäftsfähige Person (Geschäftsfähigkeit). Schecks dürfen nur auf Banken gezogen werden (Art. 3, 54 ScheckG). ...
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Zahlungsverkehr
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Scheckrecht
bes. Rechtsvorschriften, die den Scheck betreffen. Der Scheck hat sich zunächst weitgehend gewohnheitsrechtlich entwickelt. Erste gesetzliche Regelung in Deutschland durch das Scheckgesetz vom 11.3.1908. Bestrebungen für eine internationale Vereinheitlichung des Scheckrechts seit Ende des 19....
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Scheckrecht
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Scheckprozess
bes. Art des Urkundenprozesses zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Scheck (§ 605a ZPO). Besonderheiten: Entsprechend denen des Wechselprozesses, u.a. hinsichtlich Abkürzung der Einlassungsfrist, Begrenzung der Beweismittel, Zuständigkeit....
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Scheckrecht
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Scheckbürgschaft
durch eine Bürgschaftsklausel auf dem Scheck oder einem Anhang übernommene wertpapierrechtliche Bürgschaft für die Schecksumme (Art. 25-27 ScheckG). Die Regelung ist ähnlich wie bei der Wechselbürgschaft: Der Bezogene kann nicht als Bürge fungieren. In der Praxis selten....
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Scheckrecht
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Sprungrückgriff
Sprungregress; beim Wechsel oder Scheck zulässige Form des Rückgriffs. Der Inhaber braucht sich nicht an die Reihenfolge der Wechsel- bzw. Scheckverpflichteten zu halten, sondern kann bei jedem einzelnen der Indossanten, Bürgen und auch bei dem Aussteller Rückgriff nehmen (Art. 47 II WG, Art. 44 II ScheckG)....
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Privates Bankrecht
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Scheckmahnbescheid
Sonderform des Urkundenmahnbescheids. Das Mahnverfahren wird ggf. in den Scheckprozess übergeleitet (§ 703a ZPO)....
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Scheckrecht
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Sprungregress
Sprungrückgriff. ...
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Privates Bankrecht
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Scheckrückgriff
Rückgriff. ...
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