Scheckprozess
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Art des Urkundenprozesses zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Scheck (§ 605a ZPO).
Besonderheiten: Entsprechend denen des Wechselprozesses, u.a. hinsichtlich Abkürzung der Einlassungsfrist, Begrenzung der Beweismittel, Zuständigkeit.
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