Direkt zum Inhalt
Meta menu
Hilfe
Bitte wählen: Ich bin...
Professional
kein Professional (z.B. Student)
SUCHE
Main navigation
Startseite
Gabler Banklexikon
1
2
3
4
Startseite
Gabler Banklexikon
Hilfe
Suchformular schließen
Pfadnavigation
Lexikon Home
...
Recht
Privatrecht
Wertpapierrecht
Wechselrecht
Ergebnisse pro Seite
20
50
200
zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Wechselrecht
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 35 von 35
Intervention
Eingriff in ein Geschehen. Wirtschaftspolitik: Staatlicher Eingriff in das Wirtschaftsgeschehen (Interventionismus). Betriebswirtschaft: Eine von außen initiierte Einflussnahme auf ein System, indem das für das System relevante Umfeld (Kontext) verändert wird. Zivilprozessordnung: Streithilfe,...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen der ABWL
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
VWL
(
Allgemeine Wirtschaftspolitik
)
Rückgriff
Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. Der Rückgriff reicht ein Haftungsrisiko an dritte Personen weiter....
mehr >
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Freizeichnungsklausel
1. Bürgerliches Recht: Begriff mit verschiedenen Bedeutungen: a) Klauseln, durch die Bindung an ein Vertragsangebot ausgeschlossen wird (ohne Obligo, freibleibend). b) Klauseln, durch die auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die einem Teil obliegende Haftung, v.a. die...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
abstraktes Schuldversprechen
Ein abstraktes Schuldversprechen begründet einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Schuldner zu einer Leistung verpflichtet, die von ihrem sachlichen Rechtsgrund abgelöst ist. Die wichtigste Form des abstrakten Schuldversprechens sind Wechsel- und Scheckverpflichtungen. Der...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Akzept
Durch ein Akzept (lat. Angenommenes) wird im Bürgerlichem Recht und im Wechselrecht ein Recht begründet....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
summarisches Verfahren
Zivilprozessverfahren, das schnell zum Urteil führen muss und deshalb nur eine beschränkte, summarische Prüfung des Prozessstoffes gestattet. Demgemäß sind nicht alle Beweismittel zugelassen (meist nur Urkunden, u.U. auch Antrag auf Parteivernehmung). Es ergeht, wenn der Kläger hinreichende...
mehr >
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Teilleistung
Bürgerliches Recht teilweise Erfüllung einer Verbindlichkeit. Gemäß § 266 BGB ist Teilleistung grundsätzlich unzulässig; der Gläubiger kann daher Teilleistung zurückweisen, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Ausnahmen: Unzulässige Rechtsausübung. Teilleistungen können...
mehr >
BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
)
Urkundenprozess
bes. Zivilprozessverfahren, das einer Partei, die ihre Rechte durch Urkunden (Beweismittel) nachweisen kann, nach beschränkter Sachprüfung einen vorläufigen gerichtlichen Schutz gibt, während die endgültige Klärung einem Nachverfahren vorbehalten bleibt...
mehr >
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Wechselrecht
die Bestimmungen des Wechselgesetzes (WG) sowie die einschlägigen ergänzenden Bestimmungen des BGB und die Vorschriften über den Wechselprozess (§§ 602 ff. ZPO). Durch die auf der Genfer Wechselrechtskonferenz von 1930 getroffenen Vereinbarungen vom 7.6.1930 ist das Wechselrecht international...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Vorbehaltsurteil
Urteil, das vorbehaltlich der Aufhebung im Nachverfahren ergeht. 1. Vorbehaltsurteil ist möglich: a) Wenn der Beklagte gegenüber dem Klageanspruch mit einer Gegenforderung aufrechnet (§ 302 ZPO; Aufrechnung), und zwar, wenn die Gegenforderung mit dem Klageanspruch nicht in rechtlichem...
mehr >
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Benachrichtigungspflicht
Notifikationspflicht; allgemein: die Verpflichtung, einen Betroffenen oder Verpflichteten bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte zu benachrichtigen.-- 1. Wechselrecht: Pflicht des Wechselinhabers bei Unterbleiben der Annahme oder Zahlung zur Benachrichtigung gewisser aus dem Wechsel verpflichteter...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Wechselklage
Klage, mit der ein Anspruch aus einem Wechsel geltend gemacht wird. Wenn ein Bezogener den Wechsel nicht einlöst und ein Wechselrückgriff erfolglos geblieben ist, kann gegen den Bezogenen Wechselklage erhoben werden. Mit Erhebung der Klage wird ein Wechselprozess eingeleitet. Da der Wechselprozess...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Nichtigkeitsklage
ZivilrechtWiederaufnahme des Verfahrens.Gesellschaftsrecht1. GmbH : a. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmung über die Höhe des Stammkapitals oder den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen über den Gegenstand des Unternehmens nichtig, kann jeder Gesellschafter, jeder...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht
)
Wechselrückgriff
die Inanspruchnahme von Wechselverpflichteten im Falle eines notleidenden Wechsels. Wird der Wechsel vom Bezogenen nicht oder nur teilweise eingelöst und ist mit der Einlösung nicht mehr zu rechnen, wird der Wechsel als notleidend bezeichnet. In diesem Fall kann der Wechselinhaber gegenüber anderen Wechselverpflichteten Rückgriff nehmen....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Abwehranspruch
1. Schutz gegen objektiv widerrechtliche Eingriffe in geschützte Rechtsgüter nach den Grundsätzen von § 1004 BGB. Abwehranspruch besteht in einer Unterlassungsklage, auch dann, wenn den Verletzer kein Verschulden trifft. 2. Bei unbefugtem Firmengebrauch (§ 37 HGB) besteht ein Abwehranspruch....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Verfalltag
1. Allgemein: Tag, an dem eine vertraglich vereinbarte Frist abläuft. 2. Im Wechselrecht: der Tag, an dem ein Wechsel fällig ist. Ist der Verfalltag des Wechsels ein Sonnabend, ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, so kann die Einlösung des Wechsels erst am nächsten Werktag verlangt werden....
mehr >
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Wechselprozess
Art des Urkundenprozesses mit einigen Besonderheiten (§§ 602–605 ZPO): Der Wechselprozess ist zulässig für alle Ansprüche aus einem Wechsel; der Wechselverpflichtete kann in dem Gerichtsstand des Zahlungsortes oder in seinem allg. Gerichtsstand verklagt werden. Werden...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Duplikat
Abschrift eines Dokuments, z.B. eines Frachtbriefes, auch eines Wechsels (Wechselabschrift)....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Prokuraindossament
Wertpapierrechtliche Bevollmächtigung (Indossament) bes. bei Wechseln....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Wechselfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten aus einem Wechsel zu sein (Wechselrechtsfähigkeit) und diese durch eigene Handlungen zu begründen (Wechselgeschäftsfähigkeit). 1. Wechselrechtsfähigkeit: Diese Eigenschaft kommt allen natürlichen Personen und juristischen Personen zu....
mehr >
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Ehreneintritt
Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). Ehreneintritt erfolgt zugunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die in der Notadresse angegebene oder (selten) eine andere Person....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Kellerwechsel
ein auf eine fingierte oder insolvente Person gezogener Wechsel. Der Kellerwechsel ist grundsätzlich gültig (vgl. Art. 7 WG), es kann jedoch Betrug oder Urkundenfälschung vorliegen. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Sprungrückgriff
Sprungregress; beim Wechsel oder Scheck zulässige Form des Rückgriffs. Der Inhaber braucht sich nicht an die Reihenfolge der Wechsel- bzw. Scheckverpflichteten zu halten, sondern kann bei jedem einzelnen der Indossanten, Bürgen und auch bei dem Aussteller Rückgriff nehmen (Art. 47 II WG, Art. 44 II ScheckG)....
mehr >
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Wechselmahnbescheid
Sonderform des Urkundenmahnbescheids. Das Mahnverfahren wird bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners in den Wechselprozess übergeleitet (§ 703 a ZPO). ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Prolongationsgeschäft
das der Prolongation zugrunde liegende, die Erfüllung eines Geschäfts auf einen späteren Zeitpunkt verschiebende Rechtsgeschäft. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Kontraprotest
Wechselprotest wegen unterbliebener Ehrenzahlung (Ehreneintritt). ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Ehrenakzept
Ehreneintritt. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Ehrenannahme
Ehreneintritt. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Ehrenzahlung
Ehreneintritt. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Honorant
Ehreneintritt. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
mangels Annahme
Rückgriff....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
mangels Zahlung
Rückgriff....
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Notanzeige
Benachrichtigungspflicht. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Sprungregress
Sprungrückgriff. ...
mehr >
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Wechselregress
Rückgriff. ...
mehr >
Recht
(
Wechselrecht
)
Ergebnisse pro Seite
20
50
200
zuletzt besuchte Definitionen...