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Scheckrecht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bes. Rechtsvorschriften, die den Scheck betreffen. Der Scheck hat sich zunächst weitgehend gewohnheitsrechtlich entwickelt.

    Erste gesetzliche Regelung in Deutschland durch das Scheckgesetz vom 11.3.1908.

    Bestrebungen für eine internationale Vereinheitlichung des Scheckrechts seit Ende des 19. Jh., 1912 auf der Haager Wechselrechts-Konferenz Beschlüsse auch über das Scheckrecht. Aber erst die Genfer Scheckrechts-Konferenz von 1931 beschloss ein Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz, ein Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheck-Privatrechts und ein Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht. In Deutschland wurde in Ausführung des Genfer Abkommens das Scheckgesetz vom 14.8.1933 (RGBl. I 597) erlassen.

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