akzessorische Sicherheiten
unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten (Sicherheit). Akzessorische Sicherheiten haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Im Gegensatz zu den nicht akzessorischen Sicherheiten...
mehr >
BWL (Bankenstruktur)