Stillhalteabkommen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Schuldrecht
Wirtschaftsgeschichte
1931 in Basel abgeschlossener Vertrag zwischen Ausschüssen ausländischer Banken sowie Reichsbank, Deutscher Golddiskontbank und Stillhalteausschuss der dt. Regierung über die Stillhaltung ausländischer Gläubigerbanken für die kurzfristigen Kredite an dt. Banken, Industrie- und Handelsunternehmen.
1932 trat das Deutsche Kreditabkommen an seine Stelle, das jährlich verlängert wurde.
Neuregelung durch Londoner Schuldenabkommen (1953).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Factoring Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung akzessorische Sicherheiten einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person
eingehend
Stillhalteabkommen
ausgehend
eingehend
Stillhalteabkommen
ausgehend