Londoner Schuldenkonferenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(vom 28.2. bis 8.8.1952), Konferenz zur Regelung der dt. Auslandsverschuldung (mit Abschluss im Londoner Schuldenabkommen) sowie der Verbindlichkeiten aus der von alliierter Seite gewährten Nachkriegswirtschaftshilfe und verschiedener anderer Schulden, die der Bundesrepublik Deutschland aus Vor- und Nachkriegszeit entstanden sind oder für die sie die Haftung übernommen hat.
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